Kita-Verbände fordern ein Bundesqualitätsgesetz

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Für ein Bundesqualitätsgesetz!

Die Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband setzen sich für ein KiTa-Bundesqualitätsgesetz ein.

Das Bündnis hält es für dringend erforderlich, dass Rahmenbedingungen wie eine bessere Fachkraft-Kind-Relation, mehr Zeit für Leitungsaufgaben und die mittelbare pädagogische Arbeit länderübergreifend verbindlich in einem Bundesqualitätsgesetz festgeschrieben werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen für eine gute frühkindliche Bildung muss dauerhaft gesichert werden. Dies ist von zentraler Bedeutung, um das Recht eines jeden Kindes auf eine hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig zu garantieren und die Arbeitsbedingungen der pädagogischen Fachkräfte deutlich zu verbessern.

Dem Positionspapier des Bündnisses haben sich 38 Verbände und diverse Einzelpersonen durch ihre Erstunterzeichnung angeschlossen und unterstützen die Forderung für ein Bundesqualitätsgesetz.

Fünf zentrale Punkte für ein Bundesqualitätsgesetz:

  1. einheitliche Standards und ausschließliche Förderung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung
  2. ein verbesserter Fachkraft-Kind-Schlüssel von 1:2 für unter Einjährige, 1:3 für Ein- bis Dreijährige, 1:8 für Dreijährige bis Kinder zum Schuleintritt und 1:10 für Kinder ab sechs Jahren
  3. ausreichend Zeit – konkret mindestens 25 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit – für mittelbare pädagogische Arbeit wie Planung und Reflexion, Beobachtung und Dokumentation, Elternarbeit, Fort- und Weiterbildungen und Beratung im Team
  4. ausreichend Zeit – konkret 20 Stunden je Woche plus 0,35 Stunden pro Ganztagsplatz – für Leitungsaufgaben und Entlastung der Leitungskräfte von Verwaltungstätigkeiten 
  5. Beteiligung der Fachkräfte, Verbände, Gewerkschaften, Wissenschaft und zivilgesellschaftlicher Akteure bei der Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Qualiätsmerkmale auf Bundes- und Länderebene

„Kitas sind Bildungsorte. Jedes Kind, egal wo es in Deutschland zu Hause ist, muss in jeder Kita einen Ort finden, an dem es individuell und seinen Bedürfnissen entsprechend gefördert wird. Damit das klappt, braucht es einen fixen Rahmen: ein Bundesqualitätsgesetz“, betont Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied Jugendhilfe und Sozialarbeit, während einer Pressekonferenz des Bündnisses am 25.10.2021 in Berlin.

„In einem Bundesqualitätsgesetz sind Standards für alle Länder verbindlich zu regeln, die wissenschaftlich begründet und unabhängig von der Haushaltslage definiert werden“, so Frank Jansen, Geschäftsführer des KTK- Bundesverbandes. „Qualität braucht einen verbindlichen Rahmen und kostet Geld. Hier sind wir auf eine verlässliche und dauerhafte Unterstützung des Bundes angewiesen“, betont Jansen. „Unsere pädagogischen Fachkräfte sind der Schlüssel für eine gute frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen.“

„Für eine konsequente Sicherung der Qualität in Kindertageseinrichtungen ist nun der politische Wille erforderlich, der zu einem Bundesqualitätsgesetz führt“, unterstreicht Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, „Diesen politischen Willen gilt es nun in einem ersten Schritt im Koalitionsvertrag der neuen Regierungskoalition zu dokumentieren."

Pressekonferenz zur Aufnahme eines Bundesqualitätsgesetzes für KiTas in den Koalitionsvertrag

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