Ungleichheiten im Zugang zu ganztägigen Angeboten setzen sich in der Grundschule fort

Die neuesten Daten der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) zeigen, dass weiterhin eine Lücke zwischen Platzangebot und Bedarf besteht und Angebote nicht für alle Eltern gleich zugänglich sind

Ab 2026 gilt ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Erstklässler, der bis 2030 auf alle Grundschulkinder ausgedehnt wird. Mit den neuesten Daten aus 2022 kann gezeigt werden, dass der Bedarf der Eltern an außerunterrichtlicher Bildung und Betreuung für ihre Grundschulkinder weiterhin nicht durch die vorhandenen Angebote gedeckt werden kann, dass aber ein Bedarf der Eltern auch nicht immer gleich ein Ganztagsbedarf ist. 5 Prozent aller Grundschulkinder in Deutschland besuchten kein außerunterrichtliches Angebot, obwohl die Eltern einen Bedarf hatten. Eine solche Lücke zeigt sich in nahezu allen Bundesländern. Weitere 3 Prozent nutzten zwar ein Angebot, dessen Umfang war jedoch mindestens fünf Stunden pro Woche geringer als die Eltern benötigten. Um Familien ein bedarfsgerechtes Angebot unterbreiten zu können, sind weitere Ausbaubemühungen nötig. 

Der derzeitige Platzmangel macht es einigen Familien besonders schwer, ihren eigentlich vorhandenen Bedarf in die Nutzung eines Angebots zu verwandeln: Die Ungleichheiten im Zugang verstärkten sich sogar über die letzten Jahre hinweg. Bei vorhandenem Bedarf gelingt es Familien mit Migrationshintergrund sowie solchen mit niedrigerer Bildung immer weniger gut, einen Betreuungsplatz zu bekommen als Familien ohne Migrationshintergrund oder mit höherer Bildung. Das Ziel, die Teilhabe für alle Kinder zu verbessern und so zu gleichwertigen Lebensbedingungen beizutragen, wird aktuell nicht erfüllt. Dies sind zentrale Ergebnisse der jetzt vorliegenden Studie „Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder – entsprechen sie den Bedarfen der Eltern?“ des DJI-Kinderbetreuungsreports 2023. Die Datengrundlage dafür bildet die Elternbefragung 2022 der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS).

Entwicklung des Betreuungsbedarfs stagniert

Bis zumJahr2018 stieg der Bedarf an außerunterrichtlichen Angeboten nahezu parallel zum Anteil der Kinder an, die ein solches Angebot nutzten. Seit 2019 stagniert dieser Anstieg jedoch sowohl in Ost- als auch in West­deutschland. Da im Zuge des Platzausbaus in Westdeutschland die Inanspruchnahme noch bis 2020 weiter gestiegen ist, hat sich die Lücke zwischen Bedarf und Inanspruchnahme in den letzten Jahren deutlich verringert. Trotzdem müssen weitere Betreuungsplätzen geschaffen werden.

Nur ein Teil der Eltern wünschte ganztägige Angebote

Der Ausbau der Betreuungsangebote in den vergangenen Jahren war sehr stark auf Ganztag fokussiert. Allerdings belegen die KiBS-Daten wiederholt, dass in einigen Bundesländern ein Teil der Eltern kürzere Betreuungs­angebote, zum Beispiel über die Mittagszeit, nachfragt, nutzt und damit seine Bedarfe decken kann. Die Entscheidungsträger in den Ländern sollten daher auch Konzepte entwickeln, wie eine solche Übermittags­betreuung von Grundschulkindern qualitätsvoll gestaltet werden kann.

DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS)

Seit sieben Jahren erarbeitet das KiBS-Team jährlich eine Reihe von vertieften Analysen, die im Format des DJI-Kinderbetreuungsreports als thematisch fokussierte Studien frei verfügbar sind. Zu den jährlich wiederkehrenden Themen gehören dabei die Fortschreibung der elterlichen Bedarfe an und die aktuelle Nutzung von Angeboten der frühen Bildung durch Kinder ab der Geburt bis zum Ende des Grundschulalters. Die Auswertungen beschäftigen sich aber beispielsweise auch mit den Elternbeiträgen für die Nutzung von Angeboten, den Gründen für eine Nichtinanspruchnahme von Kindertagesbetreuung oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

In Studie 5 des DJI-Kinderbetreuungsreports 2022 werden so Unterschiede im Eintrittsalter der Kinder in die frühe Bildung und in der Kontinuität der Angebotsnutzung bei Kindern bis zur Einschulung untersucht. Disparitäten finden sich beispielsweise in Bezug auf die Wohnregion der Familie oder das genutzte Betreuungsformat: Während Kinder in Ostdeutschland mit durchschnittlich 16 Monaten erstmalig ein Angebot der frühen Bildung außerhalb der Familie nutzten, waren die Kinder in Westdeutschland beim Eintritt durchschnittlich 23 Monate alt. Im Durchschnitt waren Kinder, die eine Kindertagespflege besuchten, beim Eintritt jünger als diejenigen, die ihre Bildungskarriere in einer Kindertageseinrichtung starteten. Darüber hinaus finden sich Zusammenhänge zwischen dem Eintrittsalter und dem Bildungsstand der Eltern sowie dem Migrationshintergrund des Kindes. Kinder mit Migrationshintergrund treten etwas später in die frühe Bildung ein, Kinder von Eltern mit höheren Bildungshintergründen deutlich früher.

In Studie 3 des DJI-Kinderbetreuungsreports 2022 wird die Situation rund um den Schuleintritt betrachtet. Vor dem Hintergrund des ab 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Grundschul­kinder werden Einblicke in den zukünftigen Betreuungsbedarf der Eltern von Vorschulkindern gegeben. Zudem kann aufgezeigt werden, inwiefern diese Bedarfe nach dem Schuleintritt umgesetzt werden. Die meisten Eltern, die vor Schuleintritt ein außerunterrichtliches Angebot wünschten, nutzten ein solches auch nach der Einschulung ihres Kindes. Jedoch zeigen die Daten der Befragungen 2020 und 2021 auch, dass jede zehnte Familie, die vorschulisch einen Bedarf nach einem Angebot der außerunterricht­lichen Bildung und Betreuung angab, dies im ersten Schuljahr nicht tat. Ungedeckte Bedarfe im ersten Schuljahr äußerte trotzdem nur ein kleiner Teil der Eltern, da die meisten Eltern, die ihren vorschulischen Betreuungswunsch nicht umsetzen konnten, in der Zwischenzeit eine andere Betreuungslösung für ihr Kind gefunden hatten.

KiBS wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Die Forschungsergebnisse werden unter anderem in der jährlich erscheinenden Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“ des BMFSFJ publiziert, dort vor allem zu den Themen des Betreuungsbedarfs sowie zu Häufigkeit und Umfang der tatsächlichen Nutzung der Kindertagesbetreuung.

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