Qualität im Ganztag: Kultusministerkonferenz gibt Empfehlungen
Die Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität ganztägiger Angebote an Grundschulen ist das Schwerpunktthema der Berliner KMK-Präsidentschaft. Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, ist überzeugt davon, dass die KMK-Empfehlungen den qualitativen Rahmen für die bundesweite Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung und Betreuung ab 2026 bilden können: „Mit den Empfehlungen soll substanziell dazu beigetragen werden, den erweiterten Zeitrahmen der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote pädagogisch zu nutzen und damit Kindern erweiterte Lernchancen zu ermöglichen“, sagte KMK-Präsidentin Günther-Wünsch. „Erstmals überhaupt hat die KMK damit gemeinsame Qualitätskriterien für die Ganztagsschule in Deutschland definiert. Unser Leitmotiv sind die Kinder: Die Interessen und Bedürfnisse der Kinder sind bei der pädagogischen Gestaltung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote handlungsleitend. Schulleitung und gegebenenfalls außerschulische Kooperationspartner tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass die Ganztagsangebote die Lebenswelt der Kinder über das Aneignen von Kompetenzen hinaus ermutigend bereichern und nicht auf Betreuungsangebote reduziert werden.“
Nach der bundesgesetzlichen Verankerung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter liegt es in der Zuständigkeit der Länder, den qualitativen Rahmen für die Ganztagsangebote in den Ländern zu bestimmen. Die zwölf Empfehlungen geben Impulse für die Weiterentwicklung der Qualität des formalen, non-formalen und informellen Lernens über den ganzen Tag und benennen, was die pädagogische Qualität umfasst. Hervorgehoben werden beispielsweise die handlungsleitende Rolle der Kinder in der Angebotsgestaltung, die Bedeutung von Wohlbefinden und positiven pädagogischen Beziehungen, die starke Zusammenarbeit der Professionen und Akteure auf der Grundlage eines gemeinsamen Bildungsverständnisses, der Lebenswelt- und Sozialraumbezug sowie eine bedarfsgerechte Raumkonzeption und eine gesunde Mittagsverpflegung.
Die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung der Rahmenbedingungen erfolgten durch die Länder vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Systeme und Strukturen.
Gut zwei Drittel aller Schulen sind derzeit bundesweit als Ganztagsschulen organisiert. Etwa die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler besuchen entsprechende Angebote in der außerunterrichtlichen Zeit. Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung ist mit einem weiteren Anstieg der Ganztagsschulen und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zu rechnen.