Das Berufsbild „ErzieherIn“ – anspruchsvoll und ausdrucksstark

19 Punkte für ein klares Selbstversändnis

Der „Bundesverband Evangelischer ErzieherInnen und Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen e.V.“ hat erstmals 1980 und 1994 in einer leicht veränderten Fassung ein professionell verfasstes „Berufsbild ErzieherIn“ erstellt, das nicht nur seiner damaligen Zeit weit voraus war, sondern auch noch in den heutigen Jahren als eine bedeutsame Grundlage für ein professionelles Berufsverständnis angesehen werden kann bzw. betrachtet werden muss. Es besitzt bis in die heutige Zeit eine uneingeschränkte Gültigkeit und wurde auch von anderen Bundesverbänden als Leitbild akzeptiert. Dabei darf und sollte es keine Rolle spielen, dass das „Berufsbild ErzieherIn“ von einem kirchlich geprägten Bundesverband erstellt wurde und nicht von einer religionsunabhängigen Vereinigung erarbeitet worden ist, weil die inhaltlichen Aussagen „punktgenau den Nagel auf den Kopf“ treffen. So heißt es im ersten Teil der „allgemeinen Merkmale des ErzieherInnenberufs“ unter den Stichworten „Erwartungen“ und „Erziehungsauftrag“:

„Das pädagogische Handeln (1) der ErzieherInnen geschieht im Spannungsfeld (2) vielfältiger, oft widersprüchlicher Erwartungen (3), die von Kindern, Eltern, Trägern und der Allgemeinheit an ErzieherInnen herangetragen werden. ErzieherInnen verstehen sich dabei in erster Linie als PartnerInnen des Kindes und Jugendlichen (4) und Anwalt ihrer Interessen (5). ErzieherInnen treten insbesondere für die Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen (6) aller Schichten, Nationen und Religionen ein (7). Von diesem Standpunkt aus müssen sie ständig neu die Berechtigung der Ansprüche prüfen (8), die an sie gestellt werden. ErzieherInnen treffen ihre Entscheidungen (9) für ihr erzieherisches Handeln (10) auf der Grundlage einer kritischen Auseinandersetzung (11) sowohl mit den pädagogischen Traditionen (12) als auch mit neuen, wissenschaftlichen Erkenntnissen (13) und bildungspolitischen Strömungen (14). Das pädagogische Handeln der ErzieherInnen hat die Förderung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes und Jugendlichen zum Ziel (15) und geht damit über eine bloße Bewahrung oder die Schulung einzelner Fertigkeiten hinaus (16). ErzieherInnen berücksichtigen die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen (17), ihre Lebenssituation (18) und die Entwicklungsaufgaben der jeweiligen Altersstufe (19/…/).“

(Anmerkung: Die Nummerierung hinter den einzelnen Satzteilen stammt vom Autor dieses Beitrages und wurde zur zielgerichteten Betrachtung im folgenden Teil eingesetzt.)

zu 1) Pädagogik verlangt ein pädagogisches Alltagshandeln 

Wenn in diesem Berufsbild grundsätzlich von einem „pädagogischen Handeln“ in der Praxis die Rede ist, wird deutlich, dass es zuallererst um eine qualitätsgeprägte Arbeit in (sozial-)pädagogischen Einrichtungen geht. Pädagogisches Handeln umfasst weitaus mehr als nur die Begriffe wie beispielsweise „Vermittlung von Nähe und Zuneigung“, „Entgegenbringen von Aufmerksamkeit für das einzelne Kind“, „Dasein für das Kind, wenn es mich braucht“ oder „persönliche Schwerpunktsetzung in der Arbeit“. Ohne Frage sind humane Verhaltensweisen wie „Wertschätzung, Achtung, Respekt, Nähe, Vertrauen und Liebe“ für eine gute Bindung zwischen ErzieherInnen und Kindern/Jugendlichen unverzichtbar, lassen sie doch letztendlich erst eine beziehungsorientierte Pädagogik zu. Gleichzeitig müssen aber auch die (sozial-)pädagogischen Fachkräfte wissen, dass es nicht darum geht, eine „Pädagogik aus dem Bauch heraus“ zu gestalten, eigene Vorlieben zum Ausgangspunkt der Arbeit zu erklären oder persönliche Abneigungen z. B. in einer didaktischen Schwerpunktsetzung zu pflegen. Das gesamte Handeln hat sich damit einer pädagogischen Zielsetzung, Begründung, Planung, Durchführung und Auswertung unterzuordnen.

zu 2) Pädagogik ist immer ein Spannungsfeld

Wenn im Berufsbild gleich zu Anfang von einem „Spannungsfeld“ gesprochen wird, so ist dies zunächst eine elementare Aussage. Pädagogik ist per se ein Knotenpunkt vielfältiger Interessen und lebt(-e) schon immer aus Widersprüchen, Ungereimtheiten, unterschiedlichen „Wahrheiten“, gegensätzlichen pädagogischen Ansätzen und konträr zueinander stehenden Anforderungen. Insofern ist der Wunsch nach „Ruhe in der Arbeit und allseitigem Verständnis für die geleistete Tätigkeit“ eine irreale Traumvorstellung. Wer sich auf das weite „Erfahrungsfeld Pädagogik“ als ErzieherIn einlässt, hat deutlich und ständig damit zu rechnen, dass die realisierte Pädagogik hinterfragt und kritisiert wird bzw. durch entsprechende Erwartungen von Eltern, dem Träger, der Landes- oder Bundespolitik, den FachberaterInnen, der Grundschule oder anderen Institutionen verändert werden soll. Dadurch, dass das „Spannungsfeld Pädagogik“ eine unumstößliche Realität ist, ergeben sich vor allem zwei Konsequenzen. Zum einen wäre es per se müßig und überflüssig, über den „Stress“ in der pädagogischen Einrichtung zu klagen, zum anderen kann gemutmaßt werden, dass dort, wo es keine Spannungen zu geben scheint, wahrscheinlich der Qualitätsanspruch entweder gar keine Beachtung findet oder nur sehr oberflächlich wahrgenommen und umgesetzt wird.

zu 3) Pädagogik steckt in vielfältigen Erwartungen

Die Erwartungen und Ansprüche – gerade und vor allem an die Elementarpädagogik – sind tatsächlich vielfältig und bei genauerer Betrachtung auch sehr widersprüchlich. Auf der einen Seite gibt es Eltern, die voller Ungeduld darauf warten, dass ihr Kind möglichst frühzeitig auf die Schulzeit vorbereitet wird, auf der anderen Seite gibt es Eltern, die vehement dafür eintreten, dass ihr Kind ausgiebig und viel spielen kann. Auf der einen Seite gibt es Eltern, die dafür plädieren, dass der eigenständige Entwicklungszeitraum „Kindheit“ wertgeschätzt wird, auf der anderen Seite sind bestimmte Eltern nur dann mit der Kindergartenarbeit zufrieden, wenn ihr Kind möglichst jeden Tag ein nahezu perfektes Produkt aus dem Kindergarten mit nach Hause bringt. Auf der einen Seite wollen viele Eltern möglichst regelmäßig und umfassend über die Entwicklungsschritte ihres Kindes informiert werden, auf der anderen Seite gibt es Eltern, die froh darüber sind, wenn sie möglichst weder zur Mitarbeit im Kindergarten gebeten noch auf Informations- oder Elternabende angesprochen werden. Dann gibt es die Erwartungen des Trägers, dass der Kindergarten „gut laufen“ soll, Eltern möglichst keinen Grund für Beschwerden haben, die Arbeit selbst möglichst kostenneutral gestaltet werden soll, MitarbeiterInnen verstärkt im Gemeindeleben oder in der Stadtteilarbeit aktiv werden könnten, offensive, berufspolitische Aktivitäten zu unterlassen seien, der Kindergarten auch nach außen hin ein „gutes Bild“ abzugeben habe, die MitarbeiterInnen Loyalität gegenüber dem Träger zu zeigen haben und sie gleichzeitig Verständnis für die finanziellen Einschneidungen und ungeliebten Personalkürzungen zeigen sollten. Schließlich folgen Ansprüche aus dem Qualitätsmanagement, den Bildungsrichtlinien, neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen (Beispiele: Resilienz und Bindungsforschung), die sich mit weiteren Erwartungen der Kinder und des Kollegiums zu einem nahezu unüberschaubaren Erwartungsgeflecht aufbauen.

zu 4) ErzieherInnen sind primär BündnispartnerInnen der Kinder

ErzieherInnen verstehen sich in erster Linie als „PartnerInnen von Kindern und Jugendlichen“ – welch eine gewichtige Aussage. Kinder hatten und haben in der Realität dieser Gesellschaft nur eine bedingt existente Lobby, die es vermag, z.B. die in der UN-Charta „Rechte des Kindes“ verbrieften und von der Bundesregierung ratifizierten Kinderrechte zur Praxis werden zu lassen. Auch wenn es einen „Deutschen Kinderrat“, die „Kinderkommission im Deutschen Bundestag“, die „Rechte des Kindes nach der Charta der Vereinten Nationen“ oder „Kinderbeauftragte“ in manchen Bundesländern, Kommunen und Städten gibt. PartnerInnen von Kindern fühlen sich sowohl diesen Kinderrechten als auch den bedeutsamen Erkenntnissen aus dem weiten Feld der Entwicklungspsychologie verpflichtet, damit Kinder und Jugendliche zu ihren Entwicklungsrechten kommen.

zu 5) ErzieherInnen haben kinderanwaltliche Aufgaben

Anwälte von Kindern, die deren Interessen vertreten, haben eine Reihe unterschiedlicher Aufgaben:

  • Sie legen Missstände, die ihnen Kinder durch ihre Verhaltensweisen, Berichte oder andere Ausdrucksformen anvertrauen oder demonstrieren, offen und versuchen dafür, aktiv und offensiv Sorge zu tragen, dass es den Kindern sowohl körperlich, intellektuell als auch emotional besser gehen kann.
  • Sie verstehen Verhaltensirritationen von Kindern und Jugendlichen als ein für sie zurzeit „notwendiges Signal- und Problemlöseverhalten“. Sie tragen nicht durch funktionalisierte, isolierte pädagogische oder therapeutische Maßnahmen dazu bei, dass Auslöser und Gründe für Verhaltensirritationen bestehen bleiben. Vielmehr versuchen sie, professionell und kompetent „das Übel an der Wurzel zu packen“.
  • Sie machen Kinder mit ihren unterschiedlichen Lebens­situationen zum Ausgangspunkt der Arbeit und verzichten damit bewusst auf eigene oder externe Leitideen für die pädagogische Arbeit, von denen sie annehmen, dass Kinder sich damit auseinandersetzen sollten.
  • Sie sorgen auch innerhalb des Kollegiums für eine Gesamtatmosphäre, damit Kinder sich in ihrer Einrichtung wohlfühlen, angenommen und verstanden fühlen.
  • Sie beziehen schließlich in der Öffentlichkeit Stellung – sowohl durch eine politische Gremienarbeit als auch durch berufspolitische Aktivitäten, durch eine offensive, fachlich geprägte Öffentlichkeitsarbeit in der Zusammenarbeit mit Schul- und Kinderärzten, Schulpädagogen, anderen Fachdiensten und durch eine fachkompetente Medienarbeit.

zu 6) Pädagogik ist immer eine innen- und außenorientierte Arbeit

Ein Eintreten für die Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen setzt zunächst einmal voraus, dass MitarbeiterInnen diese überhaupt wirklich kennen. Hausbesuche, ein gegenseitiges Kennenlernen, die Pflege einer regelmäßigen Kommunikationskultur sowie eine Ist-Analyse der realen Lebensbedingungen der Kinder/Jugendlichen und ihrer Familien(-teile) lassen den folgenden Satz wieder inhaltlich bedeutsam werden: „Wir holen das Kind dort ab, wo und wie es lebt.“

zu 7) Pädagogik ist grundsätzlich inklusiv

In einer multikulturellen Gesellschaft wie Deutschland ist es sinnvoll und daher unumgänglich, andere Kulturen, Religionen sowie Kinder und deren Eltern als gleichwertige Teile einer humanistisch geprägten Gesellschaft zu akzeptieren und alles dafür zu tun, dass der Inklusionsprozess aktiv vorangetrieben wird. In einer Zeit, in der es immer wieder zu Ausgrenzungen anderer Menschen kommt und eine Abnahme an sozialer Integrität festzustellen ist, gehört es auch zur Auseinander­setzung mit dem Berufsbild, deutliche Standpunkte gegen jedwede Ausgrenzung anderer Menschen zu beziehen.

zu 8) Pädagogik ist immer aktuell auszurichten 

Eine Überprüfung der Berechtigung der vielfältigen Ansprüche ist Aufgabe und zugleich eine professionell geprägte Selbstverständlichkeit. Ansprüche ergeben sich aus vielerlei Wünschen, Zielen, Erwartungen, Hoffnungen und Notwendigkeiten. Wenn Ansprüche daher stets qualitätsorientiert betrachtet werden (müssen), stellt sich schnell heraus, welche Ansprüche berechtigt sind und welche nicht.

zu 9) ErzieherInnen haben Entscheidungen zu treffen

Als BündnispartnerInnen und Anwälte und Anwältinnen von Kindern und Jugendlichen treffen dann die Fachkräfte ihre Entscheidung, welche Pädagogik zu vertreten ist und welche Schwerpunkte daher in der Arbeit ihren praktischen Niederschlag finden werden. Daher kommt der Fähigkeit zur Entscheidungskompetenz der (sozial-)pädagogischen Fachkräfte eine außergewöhnlich große Bedeutung zu.

zu 10) Pädagogik verlangt, persönliche Wünsche auch zurückstellen zu können

Das pädagogische Handeln bildet die Grundlage der gesamten Tätigkeit. Damit ist der Umsetzung persönlich bevorzugter Schwerpunkte ein deutlicher Riegel vorgesetzt. Hier geht es um ein Ausloten von Möglichkeiten und Grenzen, Vorgaben und Freiheiten, Selbstbestimmung und Fremdorientierung.

zu 11) Pädagogik verlangt Kritikfähigkeit und kritisches Sachhandeln

MitarbeiterInnen suchen und pflegen gleichzeitig selbstmotiviert, neugierig und engagiert die kritische Auseinandersetzung mit sich selbst und anderen. Dazu gehören unterschiedliche Methoden einer Diskussionsführung, vielfältiges Wissen um rhetorische Möglichkeiten und vor allem eine fachliche Standfestigkeit in der sorgsamen Beurteilung von Anforderungen und Situationen. Auseinandersetzungen sind als vielfältige Chancen zu begreifen, Wirklichkeiten zu verändern.

zu 12) Pädagogik ist innovativ 

Pädagogische Traditionen gibt es viele – von festen Schlafenszeiten, festen Frühstückszeiten, festgelegten Tagesrhythmen über Morgen- und Abschlusskreise bis hin zum Feiern bestimmter Feste. Ohne ihnen per se eine grundsätzliche Berechtigung abzusprechen ist es aber hilfreich, den Kindergartenalltag immer wieder daraufhin zu überprüfen, ob bestimmte pädagogische Traditionen ihre Bedeutung verloren haben oder sogar wieder eingeführt werden sollten. Die Frage hat dabei im Vordergrund zu stehen, ob und welche pä­dagogischen Traditionen einen Wert für die Entwicklung von Kindern besitzen und welche ihren Wert eingebüßt haben.

zu 13) Wissen bewirkt Fachkompetenz

Die kritische Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen prägt die Fachkompetenz der ErzieherInnen. Die Akzeptanz und Übernahme bedeutsamer wissenschaftlicher Erkenntnisse bildet die Grundlage für abgesicherte Entscheidungen, um eine fundierte und qualitätsgeprägte Pädagogik zu ermöglichen.

zu 14)  Modernistische Tendenzen bedürfen stets einer Überprüfung

Bildungspolitische Strömungen haben einerseits ihr Gutes, andererseits bergen sie aber auch Gefahren in sich. Ihre Vorteile liegen darin, dass sie dazu beitragen, tradierte Wege in Frage zu stellen. Sie rütteln auf, schaffen Unruhe und sorgen für Spannungen. Ihre Nachteile liegen darin, dass Menschen mit einer geringen Identität und einer eingeschränkten Professionalität zu schnell auf jeden „zeitaktuellen Zug“ aufspringen, ohne selbst- und fachkritisch den Berechtigungswert dieser bildungspolitischen Strömung sorgsam zu überprüfen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an den allseits bekannten Satz aus der Pädagogischen Psychologie: „Wer nach allen Seiten offen ist, der kann nicht ganz dicht sein.“

zu 15)  Kinder lernen ganzheitlich

Wenn die „Förderung der Gesamtpersönlichkeit eines jeden Kindes/Jugendlichen“ im Vordergrund steht, verbieten sich von selbst sogenannte teilisolierte Förderprogramme oder Teilfunktionsübungen wie sie in vielen Einrichtungen zu beobachten sind. Ihre nachhaltige Ineffizienz wurde in vielen Untersuchungen deutlich bestätigt.

zu 16) Fähigkeiten bilden die Grundlage für Fertigkeiten

Eine „Schulung einzelner Fähigkeiten“ lässt Sinnzusammenhänge außer Acht. Da bekannt ist, dass beispielsweise Sprachentwicklung und Motorik, Aggression und das Primärgefühl der Angst, Überforderungen und psychosomatische Auffällig­keiten, Trauer und Anspannung eng miteinander verknüpft sind, würde die „Schulung einzelner Fähigkeiten“ die enge Vernetzung der unterschiedlichen Entwicklungsbereiche aufheben und ggf. damit neue Irritationen provozieren.

zu 17) Pädagogik sättigt kindliche Grundbedürfnisse

In einer qualitätsgeprägten Pädagogik werden seelisch-körperliche Grundbedürfnisse und aktuelle Interessens­lagen der Kinder und Jugendlichen zum Ausgangspunkt einer Pädagogik erklärt. Dabei geht es also weniger um außen­orientierte Arbeits- und Schwerpunktimpulse als vielmehr um personorientierte Notwendigkeiten und die besondere Motivationslage der Kinder und Jugendlichen.

zu 18) Pädagogik richtet sich nach realen Lebenssituationen

Lebenssituationen als Ausgangswerte einer kindorientierten Pädagogik richten sich auf Realitäten, in denen Kinder und Jugendliche groß werden, mit denen sie konfrontiert sind, mit denen sie sich auseinandersetzen (müssen) und die sie sowohl entwicklungsförderlich als auch entwicklungshinderlich in ihrer Persönlichkeit prägen (können).

zu 19) Pädagogik bewahrt „Kindheiten“ 

Wenn in der Pädagogik Entwicklungsaufgaben der jeweiligen Altersstufen zu berücksichtigen sind, dann heißt dies vor allem, das bedeutsame Feld der Entwicklungspsychologie zu beachten und als eine fachliche Orientierungshilfe zu verstehen.

Konsequenzen, die sich aus dem Berufsbild ergeben

Eine regelmäßige Auseinandersetzung mit dem eigenen Berufsbild verlangt von ErzieherInnen, sich mit der eigenen Berufsrolle zu beschäftigen, Widersprüche zwischen Anspruch und Wirklichkeit zu entdecken, eigene Handlungsmuster zu erkennen und ggf. zu ver­ändern, bisherige Arbeitsweisen und -schwerpunkte infrage zu stellen, neue fachliche und persönliche Herausforderungen als Entwicklungschancen zu begreifen, Identitätskrisen zuzulassen und neue Wege aus einer aktuellen Problemlage zu entdecken und auszuprobieren, handlungsleitende Werte zu überprüfen sowie Handlungsperspektiven engagiert umzusetzen.

Literatur

  • Hartmann, Martin/Röpnack, Rainer + Funk, Rüdiger (2005): Kompetent und erfolgreich im Beruf. Wichtige Schlüsselqualifikationen, die jeder braucht. Weinheim: Beltz Verlag
  • Krenz, Armin (Hrsg.) (2007/Nachdruck 2009): Psychologie für Erzieherinnen und Erzieher. Grundlagen für die Praxis. Mannheim: Cornelsen Verlag Scriptor
  • Martin, Richard + Schuster, Ottilia (2005): Survivalstrategien für Beruf und Alltag. Überleben im Veränderungsdschungel. Weinheim: Beltz Verlag

 

Diesen Artikel haben wir aus dem Buch von Armin Krenz mit dem Titel „Grundlagen der Elementarpädagogik“ entnommen. Das Buch ist bei Burckhardthaus-Laetare erschienen.

Grundlagen der Elementarpädagogik
Unverzichtbare Eckwerte für eine professionelle Frühpädagogik
Krenz, Armin
Burckhardthaus-Laetare
ISBN/EAN: 9783944548036
22,00 €

 

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