Läuse in der Kita

Läuse sind Parasiten der Haut, die sich gerne in dicht behaarten Bereichen aufhalten. Sie sind Blutsauger. In Abständen von zwei bis drei Stunden nehmen sie eine "Mahlzeit" zu sich. Die weiblichen Läusen legen Eier ab, die in Kapseln an die Haare angeklebt werden. Man nennt sie Nissen. Je nach Ort werden drei verschiedene Arten von Läusen unterschieden: Kopfläuse, Filzläuse und Kleiderläuse. Der Befall von Läusen ist eine nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Erkrankung. Nähere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen finden Sie hier.

 

Fünf Tipps zur Behandlung von Kopfläusen

Sondermaßnahmen beim Auftreten von Kopfläusen

 

  • Bei Auftreten von Kopflausbefall hat die Leitung der Kindereinrichtung gem. § 34
    (6) IfSG unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen.
  • Das befallene Kind ist bis zur Abholung durch die Eltern getrennt von den übrigen
    Kindern zu betreuen.
  • Mitgabe persönlicher Gegenstände (z. B. Kämme) an die Eltern mit Hinweisen
    zur Behandlung.
  • Die Behandlung ist i. d. R. durch die Erziehungsberechtigten vorzunehmen und
    deren sachgerechte Ausführung in schriftlicher Form zu bestätigen. Danach darf
    die Kindereinrichtung wieder besucht werden.
  • Sollte bei dem betroffenen Kind innerhalb von 4 Wochen wiederholt Kopflausbefall
    auftreten, ist zur Bestätigung des Behandlungserfolges ein schriftliches ärztliches
    Attest abzufordern.
  • Die Eltern sind darauf hinzuweisen, dass 9 – 10 Tage nach der Behandlung eine
    Nachkontrolle und Wiederholungsbehandlung durchgeführt werden muss.
  • Die Eltern der Kinder mit engerem Kontakt zu einem befallenen Kind müssen
    umgehend über das Auftreten von Kopfläusen unterrichtet werden. Diese Kinder
    sowie deren Familienangehörige, sollen sich einer Untersuchung und gegebenenfalls
    auch einer Behandlung unterziehen.
  • Bei starkem Befall sind die Aufenthalts- und Schlafräume der Betroffenen von
    ausgestreuten Läusen zu befreien (ggf. Absprache mit dem Gesundheitsamt):
    gründliches Absaugen der Böden und Polstermöbel sowie von Kopfstützen und
    textilem Spielzeug; weitere Maßnahmen nach Angaben des Gesundheitsamtes.
  • Handtücher, Bettwäsche u. ä. bei mind. 60°C (>15 min) waschen
  • Wenn thermische Behandlung nicht möglich ist: Aufbewahrung der Textilien in
    einem gut verschließbaren, dichten Plastiksack für mindestens 3 Wochen bei
    Zimmertemperatur.
  • Tieffrieren unter –10°C über mind. 24 Stunden ist eine weitere Variante (z. B. textiles
    Spielzeug u. a.).
  • Sind in einer Kindereinrichtung Läuse aufgetreten, sollten für den Zeitraum von 6
    Wochen einmal wöchentlich gründliche Kontrollen auf Kopflausbefall vorgenommen
    werden (ggf. durch die Erzieherinnen, Regelung im Aufnahmevertrag bzw.
    der Benutzungsordnung)

 

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