Gewünschte Impfquoten bei Schulanfängern noch nicht erreicht.

Impflücken bei Masern sind weiterhin zu groß

Das geht aus neuen Auswertungen zu Impfquoten hervor, die das Robert Koch-Institut (RKI) am 2. Mai 2019 im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht hat. Zwar haben 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede, so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch nicht erreicht wird. Nach den neuen Daten des RKI sind gut 93 Prozent der Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft. Die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten oder gegen Kinderlähmung haben bei den Schulanfängern im dritten Jahr in Folge abgenommen.

Ziel des Bundesgesundheitsministeriums ist es, dass die Masern-Impfung in Kindergärten und Schule verpflichtend werden. Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impfquoten in den vergangenen Jahren nicht entscheidend gestiegen. Um die Viruserkrankung auszurotten ist eine Impfquote von 95 Prozent notwendig.

Dem Robert Koch-Institut wurden für 2018 insgesamt 543 Masernerkrankungen übermittelt, im laufenden Jahr sind es bereits mehr als 300 Fälle. Fast die Hälfte der Erkrankten sind junge Erwachsene. Das weist auf die großen Impflücken in diesen Altersgruppen hin. Die Ständige Impfkommission empfiehlt für die nach 1970 Geborenen, die Impfung nachzuholen, wenn im Impfpass keine oder nur eine Masernimpfung aus der Kindheit vermerkt ist oder der Impfstatus unklar ist.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), betont, wie wichtig es ist Impflücken im Kindesalter, aber auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, zu schließen. Zum Schutz vor Masern sei nicht nur der rechtzeitige Aufbau des Impfschutzes bis zum Ende des zweiten Lebensjahres von Bedeutung, sondern dass auch Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, ihren Impfschutz gegen Masern überprüfen lassen. Das BZgA richtet sich mit den Informationsmaßnahmen gezielt an Eltern und an nach 1970 geborene Erwachsene. Und es bietet Informationsmaterialien für Multiplikatoren an, um das öffentliche Bewusstsein für das Thema Impfen zu stärken.

Ergebnisse der bundesweiten Repräsentativbefragung der BZgA zeigen, dass vor allem Ärzte bei der Aufklärung zu gesundheitsrelevanten Themen eine Schlüsselrolle einnehmen. Ein persönliches Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt halten 97 Prozent der Befragten für geeignet, um sich über Impfungen im Kindes- und Erwachsenenalter zu informieren.

Das Robert Koch-Institut hat anlässlich der diesjährigen Impfwoche am 30. April 2019 eine nationale Konferenz zur „Elimination der Masern- und Röteln in Deutschland“ veranstaltet. Ein Schwerpunkt stellte die Qualität der Surveillance dar. Das Krankheitsgeschehen gut zu überwachen, sei eine Voraussetzung, um Infektionsketten schnell erkennen und unterbrechen zu können.

Zudem sei die Qualität der Überwachung ein zentrales Kriterium der Weltgesundheitsorganisation, um die Ausrottung zu bestätigen. Dafür darf Masernstamm nicht länger als zwölf Monate im Land zirkulieren. Das Nationale Referenzzentrum für Masern ist am Robert Koch-Institut angesiedelt, ebenso wie die vom Bundesministerium für Gesundheit berufene Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln (NAVKO), die jährlich einen Bericht zum Stand der Masern-Elimination erstellt. Die Kommission empfiehlt in ihrem jüngsten Bericht vom September 2018: „Angesichts der unbefriedigenden Situation bei der Masern- und Rötelnelimination regt die NAVKO ein personell und finanziell stärkeres Engagement aller Beteiligten am Impfwesen in Deutschland an.“

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