Juni 2018

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Entdecke den Biobauernhof

Ferienprogramm für Kinder in zehn deutschen Städten

© Sarah Wiener Stiftung/Thomas Ladenburger

Die Sarah Wiener Stiftung, dmBio und Naturland bieten in Kooperation mit verschiedenen Städten ein gemeinsames Ferienprogramm für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren an. Die Hoffahrten finden in zehn deutschen Städten statt. Die Teilnahme an den Hoffahrten ist kostenfrei.

Wie halten wir unseren Boden gesund? Wo und wie wachsen Kartoffeln am besten? Wie funktioniert Apfelanbau ohne Pestizide? Fragen wie diese stehen im Mitelpunkt des Projektes. Die Kinder und Jugendliche entdecken auf Naturland Biohöfen, was in den heimischen Böden wächst, erleben artgerechte Tierhaltung und erfahren, wie sich die Produktion von Lebensmitteln auf die Umwelt auswirkt.

Das Besondere: Die Kinder packen auf den Biohöfen mit an: Sie pflücken Salate vom Feld, backen Brot aus hofeigenem Getreide oder misten den Schweinestall aus. Gemeinsam mit den Landwirten freilaufende Hühner zu versorgen oder selbst gepflückte Äpfel zu Saft zu pressen, ist für Mädchen und Jungen ein prägendes Erlebnis. Sie lernen ursprüngliche Lebensmittel und deren Herkunft wertzuschätzen. So können Kinder selber erfahren, dass Öko-Bauern nicht nur hochwertige Lebensmittel erzeugen, sondern auch gleichzeitig Wasser-, Boden-, Klima- und Artenschützer sind.

© Sarah Wiener Stiftung/Thomas Ladenburger

„Entdecke den Biobauernhof“ ist an die städtischen Ferienprogramme angebunden. Das Projekt findet erstmalig in den Sommerferien 2018 statt. Die Anmeldung zu den Ausflügen erfolgt vor Ort. Teilnehmende Städte sind: Berlin, Bremerhaven, Düsseldorf, Gera, Heidelberg, Karlsruhe, Kassel, München, Münster und Nürnberg.

Quelle: Pressemitteilung Sarah Wiener Stiftung und naturland.de


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DKHW fordert Ende von Hartz-IV Sanktionen gegen Familien

Ärmere Familien laut Bertelsmann Studie stärker belastet

© DKHW/H. Lueders

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert ein Ende der Hartz-IV-Sanktionen gegen Familien mit minderjährigen Kindern. Von den Kürzungen sind jeden Monat zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen. Das verstößt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen. Wenn den Eltern die Regelsätze gekürzt werden, leiden Kinder zwangsläufig mit darunter. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollte deshalb baldmöglichst eine Reform der Hartz-IV-Gesetze sicherstellen, dass Familien mit minderjährigen Kindern von Hartz-IV-Sanktionen ausgenommen werden.

"Eine Kürzung des sozialrechtlichen Mindestbedarfs der Familie aufgrund von Jobcenter-Sanktionen ist für die betroffenen Kinder und Jugendlichen äußerst heftig. Schon der normale Hartz-IV-Regelsatz von Kindern ist künstlich kleingerechnet, entspricht nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und lässt damit sehr wenig Spielraum. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gibt es sogar Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger mit Kindern, die gar keine Zahlungen erhalten. Dies kann beispielsweise mit Energiesperren oder drohender Wohnungslosigkeit weitreichende Folgen für die Familien haben. Sanktionen treffen Kinder in sozialer, psychischer und gesundheitlicher Hinsicht besonders hart. Hier sind schleunigst Änderungen angesagt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zu Hartz-IV-Sanktionen und sozialer Teilhabe.

Die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit minderjährigen Kindern sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes einhergehen mit einem umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Nur so werden wir den Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil im Jahre 2010 gemacht hat, und den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zur sozialen Sicherheit und den sozialen Rechten wie zum Beispiel dem Recht auf Bildung und Gesundheit gerecht. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden.

Quelle: Pressemitteilung DKHW