2011

Gesundheit

Trauerarbeit im Kindergarten

Kinder im Kindergartenalter stehen allen Fragen rund um das Thema Sterben sehr offen gegenüber. Sie möchten einfach nur wissen und verstehen. Oft werden die Weichen für einen einfacheren und kompetenteren Umgang mit dem „Abschied nehmen“ in der Kindheit gelegt. Hier kommt es darauf an, wie offen und unbefangen die Ansprechpartner mit dem Thema umgehen. Im Kindergarten kann somit ein wichtiger und grundlegender Beitrag hierzu geleistet werden.

Warum gehören auch Tod und Trauer als Projektthemen in den Kindergarten?

Erzieherinnen werden auf den Umgang mit dem Thema Tod und Sterben sowie auf kindliche
Trauer in ihrer Ausbildung weitestgehend nicht vorbereitet. Und dennoch müssen
sie – alleingelassen mit diesem Problem – in ihrer täglichen Arbeit Antworten finden. Oft
werden sie von Eltern im Trauerfall gefragt: „Was sollen wir tun, wie verhalten wir uns
richtig? Sollen wir das Kind mit zur Beerdigung nehmen oder besser nicht?“
Und auch die Kinder stellen ihre Fragen zum Thema Tod oft vertrauensvoll im Kindergarten,
wenn die Erzieherinnen ihnen signalisieren, dass das in Ordnung ist. Zuhause merken
Kinder meist, dass im Trauerfall eine Befangenheit der Eltern da ist. Schnell fühlen
sie sich z. B. schuldig, wenn Eltern oder Großeltern wegen ihrer oft sehr pragmatischen
Fragen anfangen zu weinen. Als Ergebnis fragen sie dann gar nicht mehr oder lieber auf
neutralem Terrain (wie dem Kindergarten).
Die gezielte Auseinandersetzung der Erzieherinnen innerhalb eines Projektes und z. B.
auch die Zusammenarbeit mit professionellen Trauerbegleitern bei der Vorbereitung,
werden die eigene Kompetenz und damit auch die Sicherheit im Umgang mit trauernden
Kindern steigern.
Aber auch Kinder, die sich früh mit dem Thema Tod und Sterben auseinandersetzen, und
welche die Chance haben, einen offenen und unbefangenen Ansprechpartner für ihre
Fragen zu finden, gehen als Erwachsene kompetenter mit Trauersituationen um. Dort,
wo Trauerprojekte in Kindergärten bereits eine längere Tradition haben, berichten die Eltern
den Erzieherinnen später (im Ernstfall) häufig davon. Die Weichen für einen sicheren
Umgang mit dem „Abschied nehmen“ werden somit schon in der Kindheit gelegt. Im Kindergarten
können Kinder lernen, wie sie dem Gefühl Trauer Ausdruck geben können und
wie sie mit Tod und Trauer umgehen können. Diese Kinder lernen für das Leben und werden
mit Sicherheit auch als Erwachsene noch von ihrem Kompetenzgewinn profitieren.
Denn Sicherheit lässt einen Menschen auch traumatische Situationen besser meistern.

Ist es nicht besser Kinder vom Thema Tod fernzuhalten?

Eltern bemühen sich oft darum, Kinder vor der Auseinandersetzung mit Negativem und
damit auch vor dem Thema Tod zu schützen. Kinder merken das. Sie merken das an
ausweichenden Antworten und auch am Vermeidungsverhalten der Erwachsenen. Viele
Eltern verzichten aus diesem Grund auch darauf, beim Tod von nahen Angehörigen die
Kinder zu fragen, ob sie z. B. mit zur Beerdigung gehen möchten. Kinder setzen Fernhalten
jedoch oft mit Gefahr gleich. „Wenn meine Eltern mich schon schützen wollen,
dann muss das aber eine ganz schlimme Sache sein.“ In ihrer „magischen“ Welt sind
Fantasien zum Thema Tod und Sterben dann manchmal viel beängstigender als die Realität.
Erwachsene bewirken somit oft genau das Gegenteil von dem, was sie durch einen
offenen und ehrlichen Umgang mit den Kindern erreicht hätten.

Sind die Kindergartenkinder nicht zu jung für das Thema Tod?

Diese Einlassung werden Sie sicherlich am meisten hören, wenn Sie sich dem Thema in
Ihrer Einrichtung stellen wollen. Hier bleibt festzuhalten, nein, das sind sie nicht. Meist
ist dies nur ein übertragener Vorbehalt. Denn uns Erwachsenen mit unserer Befangenheit,
unseren unkonkreten Erfahrungen und Emotionen fällt es oft schwer, unbefangen
über den Tod zu sprechen.
Für Kinder kann der Verlust eines sehr geliebten Kuscheltieres oder Haustieres unter
Umständen die gleichen emotionalen Auswirkungen haben, wie der Verlust von Oma
oder Opa. Beides kann Kinder auch im Kindergartenalter betreffen. Tod und Trauer kennen
hier leider kein Alter.
Generell lässt sich festhalten, Tabus entstehen überall dort, wo Kinder spüren, dass
sie auf ihre Fragen keine offenen Antworten bekommen. Fragen zum Thema Tod und
Sterben stellen Kinder bereits im Kindergartenalter. Die Chancen, einen sichereren und
tabufreieren Umgang mit dem Themenkomplex Tod, Trauer und Sterben zu erlernen, liegen
also auch genau in dieser Zeit. Wartet man in der Familie erst auf einen „konkreten
Anlass“, um über das Thema zu sprechen – z. B. wenn Oma oder Opa versterben – so ist
die emotionale Befangenheit der Eltern verständlicherweise sehr groß. Offene Antworten
auf alle Kinderfragen zu finden, fällt vielen in einer solchen Situation daher meist
sehr schwer.

Welche Vorstellungen haben Kinder vom Tod?

Die Vorstellungen vom Tod in den verschiedenen Altersstufen beschreiben D. Tausch-
Flammer und L. Bickel in ihrem Buch „Wenn Kinder nach dem Sterben fragen“ sehr gut.
Das folgende Zitat hieraus verdeutlicht die unterschiedlichen Entwicklungsstufen:
„[...] die inneren Bilder der Kinder und Jugendlichen vom Tod und damit auch ihre Reaktion
auf den Tod eines Menschen werden stark von ihrem Alter beeinflusst. Wir möchten
eine kurze Übersicht geben, wie Kinder in den verschiedenen Altersstufen den Tod erleben.
Dabei sind wir uns bewusst, dass diese Vorstellungen sehr unterschiedlich sein
können und auch von der Einstellung der Eltern abhängig sind.

- Kinder unter 3 Jahren können den Tod noch nicht begreifen. Sie haben keine Vorstellung
vom Tod. Sie sprechen über Tote, als seien diese noch am Leben. Tod bedeutet für sie
Abwesenheit für eine kurze Zeit. So tröstete die dreijährige Maria nach dem Tod ihres Vaters
ihre Mutter: „Papi kommt gleich heim. Papi ist im Geschäft“, und sucht ihn überall.

- Kinder zwischen 3 und 5 Jahren beginnen langsam, Äußerungen über Sterben und Tod
zu machen. Sie wollen den Tod erforschen. Gertrud erzählt von ihrem Erleben als kleines
Kind: „Ich bin auf dem Dorf aufgewachsen und da war eigentlich der Tod immer dabei. Wir
wussten ja immer, wenn jemand starb. Am Ende der Dorfstraße hatten wir ein `Leichenfenster`.
Ja, das war so ähnlich wie ein Schaufenster und dahinter waren die gerade
Verstorbenen dann ausgestellt. Und ich weiß noch, dass wir uns das als Kinder immer
ganz genau und mit viel Neugierde ansahen, und manchmal sah der Tote schon sehr
fremd aus. So weiß im Gesicht.“ Es ist eine Zeit, in der viele Fragen gestellt werden. Tod
ist aber etwas, was den anderen zustößt. Tod wird noch als ein vorübergehender Zustand
verstanden. Der Tote lebt auch für sie noch. Ist ein Familienmitglied gestorben, können
dadurch alltägliche Ängste intensiviert werden: Angst vor der Dunkelheit, Angst vor dem
Alleinsein. Es kann sein, dass die Kinder für einige Zeit auf eine Kleinkindstufe zurückfallen.

- Für Kinder zwischen 5 und 9 Jahren wird der Tod realistischer, aber ganz können sie ihn
nicht begreifen. So legt der Bruder, als er sich ein letztes Mal von seiner verstorbenen
Schwester in der Aufbahrungshalle verabschiedet, ihr die Hand auf, in der Hoffnung, wie
Jesus die tote Schwester wieder zum Leben erwecken zu können. Der Tod ist für Kinder
in diesem Alter mit dem Gefühl der Trennung und des Schmerzes verbunden. Häufig
personalisieren sie den Tod als Knochen- oder Sensenmann. [...]“ 

Quelle: Gibt`s im Himmel auch Spaghetti?
Ein Projektleitfaden zum Thema Tod und Trauer für Kindertagesstätten
www.kdweb.de

Gesundheit

Gesundheitsförderliche Maßnahmen zur Reduktion von Rückenproblemen

Rückenleiden gelten in Deutschland mittlerweile als Volkskrankheit Nr.1. Dabei sind Personen, die vorwiegend im Sitzen tätig sind, genauso betroffen wie solche, die vorwiegend gehen oder stehen oder solche, die schwere körperliche Arbeit verrichten. In einer weiteren Studie zu Gesundheitsproblemen von Erzieherinnen gaben 60 % der Befragten an, unter Rückenproblemen zu leiden.


Doch Rückenproblemen kann man vorbeugen.
Hier können Angebote der Krankenkassen zur
betrieblichen Gesundheitsförderung als auch
Angebote nach dem individuellen Ansatz zur
Verbesserung der gesundheitlichen Situation
beitragen. Diese müssen jedoch in Kombination
mit einer rückengerechten Arbeitsplatzgestaltung
erfolgen, die an gesetzliche Regelungen
gekoppelt ist.

Erfolgreich ist betriebliche Gesundheitsförderung
nur dann, wenn gestalterische und organisatorische
Maßnahmen sowie das individuelle
rückenschonende Verhalten miteinander
verknüpft und dauerhaft durchgeführt werden.
Isolierte und einmalig durchgeführte Aktivitäten
haben sich hinsichtlich einer langfristigen
Wirksamkeit nicht bewährt.

Hinweise für richtiges Stehen

􀂃 hüftbreiter Stand, möglichst Knie leicht gebeugt,
􀂃 aufrechte Haltung des Oberkörpers (aber nicht
verspannen!),
􀂃 auf Entlastung der Beine achten (z. B. Wechsel
des Körpergewichts von einem Bein auf das andere,
Setzen des Fußes auf Schemel oder Stütze),
􀂃 möglichst anlehnen,
𐂃 gutes, gesundes Schuhwerk bevorzugen,
􀂃 Ausgleichsübungen für Wirbelsäule, Gefäße und
Schultern.

Hinweise für richtiges Heben und Tragen

􀂃 Heben und Tragen von Kindern möglichst vermeiden,
􀂃 falls doch Hochheben eines Kindes:
􀂃 stabiler, hüftbreiter Stand,
􀂃 Anspannung der Rumpfmuskulatur,
􀂃 möglichst gerades Halten des Rückens beim
Anheben,
􀂃 in die Knie gehen und ruckfreies Anheben des
Kindes aus der Hocke,
􀂃 tragen eines Kindes mit geradem Rücken möglichst
nahe am Körper,
􀂃 Oberkörper beim Tragen und Absetzen nicht verdrehen,
􀂃 zum Trösten eines Kindes auf Sitzkissen o. ä. auf
den Boden setzen oder andere „Rituale“ (z. B.
Ruhe-Bank) nutzen,
􀂃 bequeme Arbeitsschuhe mit fl achen Absätzen
und federnden Sohlen (Unterstützung der Wirbelsäule
und besserer Stand),
􀂃 Ausgleichsübungen speziell für Rückenmuskulatur
􀂃 Kindern erklären, warum schweres Heben und
Tragen schadet,
􀂃 regelmäßiges gegenseitiges Erinnern an rückengerechtes
Verhalten im Kollegenkreis oder Aufhängen
einer optische „Gedankenstütze“,
􀂃 Tische und Stühle grundsätzlich nicht tragen,
sondern ziehen
􀂃 schwere Spielgeräten oder Kochtöpfen nicht allein
tragen, sonder mit Hilfe von Kolleginnen oder
Nutzung von Arbeitshilfen (z. B. Küchenwagen,
Sackkarren).

Ergonomische Sitzmöglichkeiten in der Kita

1. Höhenverstellbare Spezialstühle für Erzieherinnen
Die Erzieherinnen und Kinderpfl egerinnen sitzen auf
Kindhöhe an Kindertischen mit Hilfe von höhenverstellbaren
Spezialstühlen, die bis auf 31 cm Sitzhöhe abgesenkt
werden können.
Vorteile: Sitzen auf der ganzen Sitzfl äche mit optimaler
Rückenunterstützung; evtl. Lehnen als Aufstehhilfe, benutzbar
als normaler Bürostuhl sowie im Stuhlkreis.
Nachteile: Kniewinkel mehr als 90 Grad; Unterfahren
der Kindertische nur möglich, wenn wenig bis keine
Tischzarge vorhanden ist.

2. Hochstühle für die Kinder
Die Kinder sitzen zum angeleiteten Basteln, Malen usw.
an einem Tisch mit normaler Arbeitshöhe (72 cm), der
auch als Arbeitstisch für die Vorbereitungszeit genutzt
werden kann. Dazu müssen ein ergonomischer (Büro-)
Stuhl (hier sind alle Varianten ergonomischer Sitzmöbel
möglich) für die Betreuungsperson und Hochstühle für
die Kinder angeschafft werden. Wichtig ist, dass die
Hochstühle einfach in der Höhe zu verstellen sind und
dass sie, falls sie weggeräumt werden müssen, leicht
trag- oder fahrbar sind.
Vorteil: Optimal ergonomisches Sitzen der Erwachsenen
und der Kinder möglich
Nachteil: Platzbedarf und Anschaffungskosten

3. Podeste
Eine weitere gute Möglichkeit ergonomischer Gestaltung
sind Tische an Podesten, mit Kinderstühlen auf dem Podest
und Erwachsenensitzplätzen unterhalb.
Vorteil: Ergonomisches Sitzen auf normalen Kindergartenstühlen
bzw. einem ergonomischen Erwachsenenstuhl
Nachteil: fester Einbau, daher unfl exibel, Anschaffungskosten

4. Alternative Sitzgelegenheiten
Im Stuhlkreis bieten sich für die Erwachsenen mittelgroße
Fitnessbälle oder die oben genannten niedrig einstellbaren
Bürostühle an. Sitzen die Kinder auf dem Teppich,
können die Erwachsenen zur Unterstützung einer
ergonomischen Sitzhaltung entsprechende Sitzkissen
oder Bänke benutzen.

5. Zargenfreie, möglichst höhenverstellbare Tische
Für die Tische gilt, dass grundsätzlich nur zargenfreie,
einfach höhenverstellbare Tische (möglichst mit feststellbaren
Rollen, so dass sie nicht getragen werden
müssen) angeschafft werden sollten. Die Höhenverstellbarkeit
garantiert die Einsatzmöglichkeiten zum Basteln
in normaler Tischhöhe, zum Essen in niedriger Höhe
sowie die bestmögliche Anpassung an die Körpergröße
der Kinder.

Quelle: www.dguv.de

Gesundheit

AD(H)S - Aufmerksamkeitsstörung mit oder ohne Hyperaktivität.

Betroffen sind ca. 8% der Schulkinder in Deutschland, das sind durchschnittlich ca. zwei Kinder pro Schulklasse. Die Ursache ist auf eine Stoffwechselstörung im Gehirn zurückzuführen. Charakteristisch sind drei Kernsymptome: Unaufmerksamkeit, Impulsivität, Hyperaktivität und/oder Verträumtheit. Für einen funktionierenden Kindergarten-Alltag ist vor allem die Kooperation mit den Eltern wichtig. Denn die Erzieher/innen müssen dem ADHS-Kind in der Regel besondere Aufmerksamkeit widmen.

Jedes Kind möchte Erfolg verspüren und gelobt werden. Kein Kind wird gerne/freiwillig zum "Außenseiter" oder gibt sich bewusst in die Rolle des "Bösewicht" oder „Klassenkasper“. Auch Kinder mit einer AD(H)S sind nicht absichtlich "Störenfried" oder "Träumsuse". Sie können nicht anders und sind auf Unterstützung regelrecht angewiesen um ihren Alltag mit seinen Herausforderungen gerecht zu werden.

DAS KINDERGARTENKIND

Viele Kinder mit der späteren Diagnose Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) zeigen bereits vor dem Kindergartenalter Merkmale, die zumindest den Verdacht auf diese Diagnose zulassen. Nicht jedes Impulsives oder Unkonzentriertes Kind leidet zwingend an einer AD(H)S. Eine Reihe anderer Entwicklungsstörungen und Erkrankungen können eine ähnliche Symptomatik aufweisen. Es liegt in den Händen von „Professionellen“ die über profunde Kenntnisse über das Krankheitsbild verfügen um - auch in diesem Alter schon - die notwendigen Untersuchungen durchzuführen.
Mögliche Verhaltensweise die auf eine AD(H)S deuten können:

Kann nicht ruhig/konzentriert im Stuhlkreis sitzen, ist unfähig das Geschehen in der Gruppe zu verfolgen
--> kippelt, windet sich auf dem Stuhl
--> steht häufig auf, rennt umher
--> zerrt an seinen Kleidungstücke oder saugt daran

Motorische Koordinationsschwierigkeiten
--> z. B. Schwierigkeiten einen Ball zu fangen
--> Bewegungsabläufe wirken eckig und kantig, es wird rumgehampelt, angerempelt, vieles ungewollt umgestoßen
--> hantiert unbeholfen z. B. mit Schere, Hosenknöpfe...
--> Basteln, malen wird oft vermieden oder nur ungern ausgeführt

Veranstaltet oft „Chaos“ – braucht alles, kann aber nicht aufräumen
--> hält sich nur schlecht an Verbote, fasst alles an
--> Lernt schlecht Regeln, verändert oft Spielregeln, destruktives Spielverhalten

„Dreht auf“ – kann sich nicht runterregulieren, findet kein Ende
--> das „Toben“ endet oft in Geschrei bis hin zu Rangelei (wenn nicht rechtzeitig eingegriffen wird)

Niedrige Frustrationsschwelle
--> beim Spielen z. B. drängelt bzw. kann nicht abwarten bis es an der Reihe ist
--> kann schlecht verlieren
--> beim basteln (z. B. gibt schnell auf, oft auch impulsives Zerstören)

Diese Symptome beschreiben überwiegend eine AD(H)S mit Hyperaktivität. Ganz anders kann es bei dem Kind mit AD(H)S ohne Hyperaktivität („Träumerchen") aussehen. Sie zeichnen sich durch eine verringerte Aktivität aus bei gleichzeitiger Unaufmerksamkeit und Impulsivität. Das Kind ohne Hyperaktivität sitzt, scheinbar abwesend im Stuhlkreis. Es reagiert oft nicht oder verspätet auf unerwartete Ansprache, es hat den „Faden verloren“ weis nicht worum es gerade geht. Es wirkt oft unselbstständig und insgesamt langsamer in seinen Handlungen, es trödelt und erscheint oftmals auch ein wenig „schusselig“.

Eltern von Kindern mit einer ADHS haben einiges zu bewältigen. Sie brauchen viel Kraft, gute Nerven und jede Menge Unterstützung (keine Schuldzuweisungen und "schlaue Ratschläge"), 
denn ihre Kinder werden sie sehr lange heftig fordern.

Positive Eigenschaften die auf Menschen mit einer AD(H)S häufig zutreffen

* Ausgeprägter Gerechtigkeitssinn und Spontane Hilfsbereitschaft
* Hohe Kreativität und Erfindungsgeist
* Ausgeprägter Gerechtigkeitssinn
* Oft eine ausgeprägte Tier- und Naturliebe
* Simultanes Handeln und Hochleistung bei Interesse und Motivation
* „Stehaufmännchenphänomen“
* Große Begeisterungsfähigkeit ...
* Gute Wahrnehmung von Stimmungen beim Gegenüber
* „Elefantengedächtnis“ für Kleinigkeiten
* Gute Entertainer mit ausgeprägter Phantasie
* Wendigkeit und Humor
   
Kinder mit einer AD(H)S brauchen die Rückmeldung, dass sie neben ihren Problemen
auch positive Seiten haben. Es ist von großer Wichtigkeit diese positiven Eigenschaften wertzuschätzen und einzusetzen.

Quelle: www.adhs-saar.de


Gesundheit

Sommergrippe

Eine Sommergrippe ist eine Erkältungskrankheit zur Sommerzeit. Erkältungskrankheiten werden wegen der Betroffenheit der Atemwege oft auch ,grippale Infektionen‘ genannt, weshalb es auch zu dem Begriff Sommergrippe kam.

Ansteckung über Schleimhäute

Die Ansteckung mit der Sommergrippe erfolgt immer über Tröpfcheninfektion. Das geschieht durch Anhusten, Anniesen oder durch die eigenen Hände, die nach einer Berührung mit Sekreten Erkrankter – etwa an Türklinken, Geländern, Telefonhörern – die eigenen Schleimhäute berühren, sich zum Beispiel in Auge oder Mund fassen. Gerade bei Kindern, die sich beim Spielen sehr nah kommen, ist die Gefahr groß, dass sie sich untereinander mit der Sommergrippe anstecken.

Auslöser einer Sommergrippe

Zu über 90 Prozent wird die Sommergrippe durch Viren ausgelöst. Typisch für die verschiedenen Erkältungsviren ist, dass jeder Typ gewisse Umgebungsbedingungen braucht, um sich zu verbreiten. Deshalb gibt es im Sommer andere Viren als im Herbst oder Winter. Genauso beim Urlaub in anderen Ländern: Dort lauern weitere, unserem Immunsystem unbekannte Krankheitserreger. Die haben es umso leichter, den Körper anzugreifen, wenn dieser z.B. durch ungewohntes Essen oder eine Magen-Darm-Verstimmung geschwächt ist. Einige Krankheitserreger lieben vor allem ein feucht-warmes Klima – das Infektionsrisiko in wärmeren Ländern kann also größer sein.

Was es den Sommergrippe-Viren im Sommer leichter macht, tatsächlich eine Erkältung auszulösen, sind:

Zugluft, starkes Schwitzen und zu geringe Flüssigkeitszufuhr können denselben negativen Effekt fürs Immunsystem haben und anfällig für die Sommergrippe machen.

Auch lange Sonnenbäder bei Hitze schwächen den Körper und begünstigen so eine Sommergrippe. Denn die UV-Strahlen der Sonne schädigen die Hautzellen, die das Immunsystem erst einmal wieder reparieren muss – es ist also sozusagen mit etwas anderem „beschäftigt“.

Langes Schwimmen im kühlen Nass ist zwar erfrischend, kann unter Umständen aber genauso belastend fürs Immunsystem sein. Wahrscheinlich hat Auskühlung jedoch einen geringeren Effekt als angenommen.

Hat man sich erst einmal mit der Sommergrippe angesteckt, treten die typischen Erkältungssymptome auf: Schnupfen, Naselaufen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Husten. Sogar Fieber, Erbrechen und Durchfall können Folgen der Somergrippe sein.  Bei der Sommergrippe handelt es sich in der Regel um eine harmlose Erkrankung, die innerhalb von sieben Tagen wieder abklingt. Jedoch sollte man die Sommergrippe nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und die betroffene Person in jedem Falle gründlich von einem Hausarzt oder Kinderarzt untersuchen zu lassen.
 


Gesundheit

Läuse in der Kita

Läuse sind Parasiten der Haut, die sich gerne in dicht behaarten Bereichen aufhalten. Sie sind Blutsauger. In Abständen von zwei bis drei Stunden nehmen sie eine "Mahlzeit" zu sich. Die weiblichen Läusen legen Eier ab, die in Kapseln an die Haare angeklebt werden. Man nennt sie Nissen. Je nach Ort werden drei verschiedene Arten von Läusen unterschieden: Kopfläuse, Filzläuse und Kleiderläuse. Der Befall von Läusen ist eine nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Erkrankung. Nähere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen finden Sie hier.

 

Fünf Tipps zur Behandlung von Kopfläusen

Sondermaßnahmen beim Auftreten von Kopfläusen

 

  • Bei Auftreten von Kopflausbefall hat die Leitung der Kindereinrichtung gem. § 34
    (6) IfSG unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen.
  • Das befallene Kind ist bis zur Abholung durch die Eltern getrennt von den übrigen
    Kindern zu betreuen.
  • Mitgabe persönlicher Gegenstände (z. B. Kämme) an die Eltern mit Hinweisen
    zur Behandlung.
  • Die Behandlung ist i. d. R. durch die Erziehungsberechtigten vorzunehmen und
    deren sachgerechte Ausführung in schriftlicher Form zu bestätigen. Danach darf
    die Kindereinrichtung wieder besucht werden.
  • Sollte bei dem betroffenen Kind innerhalb von 4 Wochen wiederholt Kopflausbefall
    auftreten, ist zur Bestätigung des Behandlungserfolges ein schriftliches ärztliches
    Attest abzufordern.
  • Die Eltern sind darauf hinzuweisen, dass 9 – 10 Tage nach der Behandlung eine
    Nachkontrolle und Wiederholungsbehandlung durchgeführt werden muss.
  • Die Eltern der Kinder mit engerem Kontakt zu einem befallenen Kind müssen
    umgehend über das Auftreten von Kopfläusen unterrichtet werden. Diese Kinder
    sowie deren Familienangehörige, sollen sich einer Untersuchung und gegebenenfalls
    auch einer Behandlung unterziehen.
  • Bei starkem Befall sind die Aufenthalts- und Schlafräume der Betroffenen von
    ausgestreuten Läusen zu befreien (ggf. Absprache mit dem Gesundheitsamt):
    gründliches Absaugen der Böden und Polstermöbel sowie von Kopfstützen und
    textilem Spielzeug; weitere Maßnahmen nach Angaben des Gesundheitsamtes.
  • Handtücher, Bettwäsche u. ä. bei mind. 60°C (>15 min) waschen
  • Wenn thermische Behandlung nicht möglich ist: Aufbewahrung der Textilien in
    einem gut verschließbaren, dichten Plastiksack für mindestens 3 Wochen bei
    Zimmertemperatur.
  • Tieffrieren unter –10°C über mind. 24 Stunden ist eine weitere Variante (z. B. textiles
    Spielzeug u. a.).
  • Sind in einer Kindereinrichtung Läuse aufgetreten, sollten für den Zeitraum von 6
    Wochen einmal wöchentlich gründliche Kontrollen auf Kopflausbefall vorgenommen
    werden (ggf. durch die Erzieherinnen, Regelung im Aufnahmevertrag bzw.
    der Benutzungsordnung)

 


Gesundheit

Medikamentengabe in Kitas

Für die Gabe von Medikamenten an Kinder durch pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen gibt es keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen. Es liegt daher im Ermessen des Trägers der Einrichtung, ob er dem Wunsch der Personensorgeberechtigten zur Verabreichung von Medikamenten während des Aufenthalts des Kindes in der Einrichtung durch pädagogische Fachkräfte zustimmt.

Bei der Entscheidung sollten folgende Überlegungen einbezogen werden:

Grundsätzlich sollte davon ausgegangen werden, dass kranke Kinder nicht in eine Kindertagesstätte gehören. Aber es gibt auch eine wachsende Zahl von allergisch oder chronisch kranken Kindern, würde diesen Kindern die Gabe der erforderlichen Medikamente durch pädagogische Fachkräfte verweigert werden, würde damit der Rechtsanspruch der betroffenen Kinder praktisch ausgehebelt werden und sie wären vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen.
Diesbezüglich sollte es gemeinsames Ziel der Eltern, der Kita und der Ärzte sein, unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Aspekte zum Wohle der Kinder diese so uneingeschränkt wie möglich am täglichen Leben teilnehmen zu lassen.

Im Regelfall werden die Eltern der betroffenen Kinder vom behandelnden Arzt nach entsprechender Anleitung aufgefordert, die notwendigen Medikamente zu verabreichen. Diese Medikamentengabe ist folglich keine medizinische Handlung im engeren Sinne, die nur von Ärzten oder Krankenschwestern ausgeübt werden kann und darf.

Spezielle Regelungen

A) Regelungen im Betreuungsvertrag
Für alle Beteiligten ist es sinnvoll, grundsätzliche Regelungen für die Medikamentenvergabe in der Einrichtung im Betreuungsvertrag festzulegen.
Danach gilt zunächst, dass das Personal der Einrichtung den Kindern grundsätzlich keine Medikamente verabreichen darf.
Für den Einzelfall können Ausnahmeregelungen getroffen werden.

B) Regelungen im Arbeitsverhältnis
Wenn eine Verabreichung von Medikamenten vereinbart wurde, sollte sie unbedingt vom Träger einem Mitarbeiter/in im Rahmen des Arbeitsverhältnisses übertragen werden.

C) Gesetzliche Unfallversicherung
Die Verabreichung von Medikamenten in Kindertageseinrichtungen ist keine erste Hilfe und wird auch nicht vom Unfallversicherungsträger geregelt.

4. Voraussetzungen für Medikamentengabe durch die Erzieherinnen

Nur medizinisch unvermeidliche und organisatorisch nicht auch durch die
Personensorgeberechtigten durchführbare Medikamentengaben sollten durch unterwiesene pädagogische Fachkräfte in der Einrichtung erfolgen. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass eine Abwesenheitsvertretung vorhanden ist.
· Die personellen Zuständigkeiten müssen geregelt sein, es muss genügend Zeit für die übernommene Zusatzaufgabe zur Verfügung stehen, die Beaufsichtigung der übrigen Kinder muss ggf. zusätzlich gesichert sein.
Es muss schriftlich eine Medikation des Arztes vorliegen. Diese ist so eindeutig zu gestalten, dass keine Abwägungsentscheidung beispielsweise bezüglich der Dosierung erforderlich ist und zweifelsfreie Vorgaben existieren.
In jeden Fall sollte die Dauer der Medikation als ,,Akut (von ...bis)", ,,Dauertherapie" (muss alle sechs Monate aktuell vom Arzt gegengezeichnet werden) oder ,,Notfallmedikation bei folgenden Symptomen (Angaben nur durch den Arzt) ..." gekennzeichnet sein. Die erforderlichen Gebrauchshinweise (z.B. schütteln, verdünnen) müssen bekannt gemacht werden .
· Es muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten vorliegen; darin sollten alle nötigen Angaben enthalten sein, insbesondere die Anschrift und Telefonnummer der Eltern und des betreuenden Arztes, wichtiger Nebenwirkungen,
Verfahrensweisen im Notfall, Gebrauchshinweise
· Notwendig ist die Durchführung einer umfassenden und fachlich exakten Unterweisung bzw. Schulung zur Medikamentengabe für die pädagogischen Fachkräfte, die ggf. wiederholt und aktualisiert werden sollte.

Quelle: www.erste-hilfe-fuer-kinder.de
  


Gesundheit

Umgang mit kranken Kindern

Als Erzieher/in ist Ihnen das Dilemma von berufstätigen Eltern natürlich bewusst. Wird ein Kind krank und steht ein wichtiger Termin im Büro an, können viele Eltern nicht einfach zu Hause bleiben. Kann dann auch keine Oma einspringen, sehen Sie und Ihr Team sich häufig mit einem kranken Kind konfrontiert. Da stellt sich die Frage: Wie gehe ich rechtssicher mit einer solchen Situation um?

Rechtlicher Hintergrund
 
In Ihrer KiTa gilt zunächst einmal das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das heißt, Kinder, die an einer in § 34 IfSG genannten Krankheit leiden, dürfen die KiTa nicht besuchen und erst wiederkommen, wenn ein Arzt bescheinigt hat, dass keine Infektionsgefahr mehr besteht. Zweck des Gesetzes ist, die Verbreitung von Krankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen nach Möglichkeit einzudämmen. Selbstverständlich fallen die Schweinegrippe, aber auch z. B. Magen-Darm-Infekte unter das IfSG, denn beide sind hochgradig ansteckend.

Was bedeutet das für Sie?

Auch wenn Sie grundsätzlich für die Schwierigkeiten berufstätiger Eltern Verständnis haben, müssen Sie an die Gesundheit aller Ihnen anvertrauten Kinder und Mitarbeiter/innen denken und konsequent dafür sorgen, dass sich keine kranken Kinder in Ihrer Einrichtung aufhalten.

1. Tipp: Sensibilisieren Sie Ihr Team

Besprechen Sie das Thema „kranke Kinder“ mit Ihrem Team und geben Sie klare Anweisungen, wie mit diesem in Ihrer KiTa umzugehen ist. Bitten Sie Ihre Kolleginnen, bereits beim morgendlichen Bringen darauf zu achten, ob das Kind Krankheitssymptome zeigt oder die Eltern sich zum Gesundheitszustand des Kindes äußern.
 
2. Tipp: Schicken Sie fiebernde Kinder nach Hause

Auch wenn ein Kind nur erhöhte Temperatur hat, sollten Sie sich konsequent weigern, diesen Schützling in der KiTa zu betreuen. Denn ein krankes Kind braucht Ruhe und besondere Aufmerksamkeit. Diese können Sie ihm aber im normalen KiTa-Alltag nicht geben.
Auch können Sie nicht sicher sein, dass das Fieber nicht im Laufe des Tages weiter steigt und Sie plötzlich einen ernsthaften Notfall, z. B. einen Fieberkrampf, zu behandeln haben. Wird ein Kind im Laufe des Tages krank, sollten Sie auf jeden Fall sofort die Eltern informieren und darauf bestehen, dass das Kind aus der Einrichtung abgeholt wird.

Praxistipp

Regeln Sie in Ihrem KiTa- Vertrag ausdrücklich, dass in Ihrer KiTa keine fieber- oder sonst ansteckend kranke Kinder betreut werden. Legen Sie außerdem fest, dass Kinder, die während der Betreuungszeit erkranken, umgehend aus der Einrichtung abgeholt werden müssen. Damit entziehen Sie unerfreulichen Diskussionen mit den Eltern von Anfang an die Basis.

3. Tipp: Sprechen Sie ein KiTa- Verbot aus

Wenn Sie feststellen, dass ein Kind unter einer ansteckenden Krankheit leidet, darf es laut IfSG – wie bereits geschrieben – die KiTa nicht besuchen – und zwar so lange, bis ein Arzt feststellt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Sie müssen darauf bestehen, dass die Eltern eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Vorher darf das Kind nicht wieder in die KiTa. Als Leiter/in sind Sie außerdem verpflichtet, meldepflichtige Krankheiten nach dem IfSG an das für Sie zuständige Gesundheitsamt zu melden.

4. Tipp: Geben Sie Medikamente nur auf ärztliche Anordnung

Vielfach bekommen Sie, wenn einer Ihrer Schützlinge nach einer Krankheit wieder in die KiTa kommt, Hustensaft, Nasentropfen und Fieberzäpfchen für den Notfall in die Hand gedrückt, die Sie dem Kind regelmäßig oder bei Bedarf verabreichen sollen.

Diese Bitte sollten Sie zunächst zurückweisen und Kindern nur dann Medikamente verabreichen, wenn
Ihr Träger grundsätzlich das Verabreichen von Medikamenten in der Einrichtung erlaubt,
Ihnen eine ärztliche Verordnung für die Medikamentengabe vorliegt. Aus dieser muss sich klar ergeben, wann Sie das Medikament geben und wie Sie es dosieren sollen.

5. Tipp: Werben Sie um Verständnis

Machen Sie die Eltern darauf aufmerksam, dass Sie kranke Kinder in der KiTa nicht angemessen betreuen können. Erläutern Sie, dass es letztlich dem Kind schadet, wenn es sich krank in der KiTa aufhält. Erklären Sie den Eltern, dass Sie ansteckend kranke Kinder auch aus infektionsschutzrechtlichen Gründen nicht betreuen dürfen.

Informieren Sie die Eltern in diesem Zusammenhang auch darüber, dass berufstätige Eltern, die ein krankes Kind zu Hause betreuen müssen, einen Anspruch auf 10 Tage Sonderurlaub haben.

  
Mehr Infos auch im Ratgeber:  „Recht & Sicherheit in der KiTa“   

Quelle: www.rechtssichere-kita.de 


Gesundheit

Insektenstiche – vorbeugen und behandeln

Bienen, Hummeln, Wespen, sogar Hornissen fliegen nicht im hohen Bogen um Kindertageseinrichtungen herum. Gerade im Frühsommer sollten die Erzieher/innen ein wachsames Auge darauf haben, wenn sie mit den Kindern raus gehen. Denn die Stiche dieser Insekten sind nicht nur sehr schmerzhaft, sie können in speziellen Fällen auch lebensgefährliche Auswirkungen haben. Verhaltensregeln im Überblick.

Vorbeugungsmaßnahmen  

Nicht nur Kinder fühlen sich von Süßigkeiten magisch angezogen. Das Gleiche gilt insbesondere auch für Bienen und Wespen. Wenn sie mit den Kindern ins Freie gehen, dann verzichten sie auf süße Säfte und Tees. Benutzen sie verschließbare Becher mit Strohhalmen. Außerdem sollten die Kinder auch kein Essen mit nach draußen nehmen und nach dem Verzehr den Mund gut abwischen. So können sie die Gefahr von Stichen im Mundbereich, die besonders gefährlich sind, vermeiden. Bei einem Insektenstich niemals kratzen. Das würde nur den Juckreiz erhöhen. Die Umgebung der Einstichstelle entzündet sich beim Kratzen. Außerdem würde das Kratzen beim Insektenstich starke Schwellung oder Entzündung verursachen. Ist der Insektenstich geschwollen und entzündet, so könnten Sie ihn mit Insektenstich Gel behandeln. Niemals nach Bienen und Wespen schlagen oder treten. Wenn möglich, dann sollten auch ruckartige Bewegungen ihre Nähe vermieden werden. Diese Verhaltensweisen werden von diesen Insekten nämlich als Angriff empfunden und sie könnten sich mit einem Stich wehren.  

 

Erste Hilfe für Kinder erklärt: Insektenstiche

Allergisch gegen Insektenstiche

Insektenstiche können durch ihre Gifte Allergien auslösen. Ist die Einstichstelle des Insektenstich angeschwollen und die Schwellung größer als 10 cm, dann kann man von einer Allergie sprechen. Erkundigen sie sich bei den Eltern, ob eins der Kinder allergisch auf Insektenstiche reagiert. Informieren sie das gesamte Personal, um welches Kind es sich handelt. Ein Vermerk in der dazugehörigen Akte solle eingetragen werden. Sollte dieses Kind gestochen werden, dann verständigen sie sofort den Notarzt und benachrichtigen die Eltern. Bis zum Eintreffen des Notarztes Eiswürfel lutschen, außerdem Eiswürfel mit Stoff umwickeln und von außen auf den Hals legen.  

Erste-Hilfe-Maßnahmen  

Sollte ein Kind gestochen worden sein, dann erstmal Ruhe bewahren und das Kind beruhigen. Die Stacheln von Bienen, Wespen und Hummeln enthalten Gift. Bei einem Stich wird dieses Gift in den Körper gepumpt. Die Stelle wird rot und schwillt an. Bienenstachel haben Widerhaken und bleiben in der Haut stecken.

Nach ausdrücklicher Zustimmung der Eltern (im Beisein von Zeugen), können sie den Bienenstachel am besten mit dem Fingernagel entfernen ohne dabei die daran hängende Giftblase zu berühren (eine Pinzette könnte die Giftblase weiter beschädigen). Auch Hummeln würden im Bedrohungsfall zustechen. Genau wie die Bienen sterben sie nach einem einzigen Stich. Wespen behalten dagegen ihre Stacheln und können diese mehrfach einsetzen. Bei einem Wespenstich ist also eine rundlich rote Verletzung ohne Stachel zu sehen. Die Stichwunden der Insekten mit einem in ein Tuch eingeschlagenes Kühlkissen oder mit kalten Lappen kühlen. Sobald Anzeichen einer allergischen Reaktion auftauchen, dann rufen sie den Notarzt.