November 2017

Newsletter Kindergarten/Schule Gesundheit

Schützen Sie Kinderhände!

Mädchen öffnet Tür

Athmer Fingerschutz®  für Türen bietet normkonforme Lösungen

Der Gesetzgeber hat mögliche Gefahren im Umfeld von Kindern erkannt und eine verbindliche Unfallverhütungsvorschrift (UVV) zum Schutz der Kinder erlassen. In der UVV Kindertageseinrichtungen (DGUV-Vorschrift 82, vormals GUV-V S2) werden entsprechende Vorgaben für Tageseinrichtungen formuliert, die u.a. die bauliche Gestaltung und Ausstattung festlegen. So wird unter anderem in § 13 Absatz (3) vorgeschrieben: „Scherstellen an den Nebenschließkanten von Türen sind zu vermeiden.“ Die dazugehörige DGUV Regel 102-002 empfiehlt den Einsatz von entsprechenden Türkonstruktionen, Schutzprofilen  oder Schutzrollos.

Demnach sind die Nebenschließkanten von allen Innen- und Außentüren in Tageseinrichtungen, zu denen Kinder Zugang haben, abzusichern und frühzeitig durch den Planer zu berücksichtigen. Eine Höhe der Fingerschutzsicherung wird dabei durch die UVV Kindertageseinrichtungen nicht vorgegeben. Aufgrund der Körpermaße der Kinder sowie Erfahrungen aus dem Unfallgeschehen empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Mindesthöhe des Klemmschutzes von 1.500 mm  ab der Türblattunterkante. Weiterreichende Anforderungen der Landesunfallkassen haben dabei Vorrang.

Die Vorschriften der UVV Kindertageseinrichtungen sind nach GUV-SR S2 – Regel Kindertageseinrichtungen §30 (2) sowohl für Neubauten als auch für bestehende Kindertageseinrichtungen verbindlich:

„Kindertageseinrichtungen müssen entsprechend dieser Unfallverhütungsvorschrift geändert werden, sofern:
1. sie wesentlich erweitert oder umgebaut werden,
2. ihre Nutzung wesentlich geändert wird,
3. konkrete Gefährdungen für Leben oder Gesundheit der Kinder vorliegen.“

Die Schaffung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren (U3) in einer Kindertageseinrichtung stellt dabei eine wesentliche Nutzungsänderung dar, so dass der Träger der Einrichtung die Vorgaben der UVV Kindertageseinrichtungen umzusetzen hat.


Schüler vor Schuleingangstür

Athmer Fingerschutz® bietet die passenden Lösungen, um die vorgeschriebene Nebenschließkantensicherung zu erfüllen. In zahlreichen Kindertagesstätten und Grundschulen haben sich Athmer Fingerschutzsysteme seit Jahren bewährt, denn sie bieten einen Mehrwert an zuverlässiger Sicherheit – schützen auch Sie Kinderhände!

Athmer Fingerschutzprodukte sind TÜV/GS-geprüft nach EN 16654. Weiterführende Informationen finden Sie unter Athmer Fingerschutz®


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Gesundheit

Comic-Waschbären besuchen jetzt auch Klasse 3 und 4

"DIE RAKUNS - Das gesunde Klassenzimmer"

"DIE RAKUNS" erweitern ihren Radius - erfolgreiches Präventionsprogramm geht in die nächste Runde: Die "Comic-Waschbären vom gesunden Klassenzimmer" besuchen jetzt auch Schüler in den 3. und 4. Klassen.
Ab sofort können auch Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen am Präventionsprogramm "DIE RAKUNS - Das gesunde Klassenzimmer" teilnehmen. Das Angebot von IKK classic und Stiftung Kindergesundheit wurde um ein Materialpaket für die älteren Grundschüler erweitert. Bereits seit dem letzten Schuljahr gibt es das Programm für die 1. und 2. Klassen. Bisher konnten bundesweit mehr als 90.000 Kinder in rund 3.750 Klassen erreicht werden.

Ziel des Programms ist es, die Gesundheits- und Handlungskompetenz der Kinder zu stärken. In verschiedenen Unterrichtsmodulen werden wichtige Gesundheitsbotschaften kindgerecht präsentiert. Die Comic-Waschbären "DIE RAKUNS" und ihre Clique vermitteln den Schülern dabei spielerisch, wie wichtig beispielsweise ausreichende Bewegung und eine ausgewogene Ernährung sind.
Die Kleinen können die erarbeiteten Themen durch Comics, pädagogische Spiele und Experimente vertiefen. Anhand von Versuchen lernen sie so zum Beispiel mit einer UV-Uhr, wie unverzichtbar Sonnenschutz für den Hautschutz ist oder mit selbst angelegten Bakterienkulturen, warum Händewaschen vor einer Vielzahl von Keimen schützen kann.

"Die im letzten Schuljahr schon erreichte hohe Teilnehmerzahl und viele begeisterte Rückmeldungen zeigen uns, dass wir mit den "RAKUNS" den richtigen Zugang gefunden haben", freut sich Prof. Berthold Koletzko, Vorsitzender der Stiftung Kindergesundheit und berichtet von der sehr positiven Resonanz der Lehrkräfte: "Bei den durchgeführten Versuchen gab es viele Aha-Effekte, die sehr wirksam Wissen und Verhalten verändern."

Zur Umsetzung des Programms im Unterricht bekommen Lehrkräfte kostenfrei umfassende und abwechslungsreiche Unterrichtsmaterialien sowie einen Leitfaden an die Hand. Interessierte Schulen können die Materialien für die Klassen 1/2 und 3/4 auf der Programmhomepage www.rakuns.de bestellen.


Gesundheit

Rotznasen & Co. in der Kita

  • Wie gehe ich mit kranken, zum Beispiel fiebernden Kindern um?
  • Darf ich Medikamente verabreichen?
  • In welchen Fällen muss das Gesundheitsamt informiert werden?
  • Wann dürfen Kinder nach einer ansteckenden Erkrankung wieder in die Kita, und wie verhalte ich mich im Notfall?

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt jede Menge Tipps für den Umgang mit kranken Kindern.

Mit Fieber unbedingt zu Hause bleiben
Schnupfen, Husten, entzündete Augen, Hautausschlag, Durchfall oder Erbrechen –  gerade jetzt, wenn es draußen wieder kalt ist, sind Infekte und Rotznasen in der Kita an der Tagesordnung.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) rät: „Auch mit eher harmlosen grippalen Infekten sollten Kinder nicht die Kita besuchen – zum einen, damit sich die anderen Kinder möglichst nicht anstecken, zum anderen, damit das Kind selbst die notwendige Zuwendung, Ruhe und Behandlung erhält, um bald wieder gesund zu sein.“ Die BzgA empfiehlt, dass Kinder, die während des Aufenthalts in der Kita abgeholt werden sollen: „Fiebernde oder ansteckende Kinder dürfen nicht in der Kita betreut werden. Zögern Sie also nicht, die Kinder abholen zu lassen, gerade wenn ähnliche Fälle in der Kita aufgetreten sind.“
Der Kita-Alltag in Herbst und Winter sieht oft anders aus: Stark hustende Kinder und sogar Kinder, die nachts Fieber hatten oder sogar erbrochen haben, werden zur Kita gebracht. Ein Problem, dass die BzgA gut kennt: „In solchen Fällen werden Sie mit Problemen der Eltern konfrontiert, dass diese häufig unter Zeitdruck stehen und auf die Schnelle keine Ersatzbetreuung für ihr Kind finden.“ Für die Zusammenarbeit mit Eltern im Krankheitsfalle von Kindern hat sie daher einen Merkzettel entwickelt.

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Merkzettel: Kranke Kinder in der Kita
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Hilfreiche Tipps für die Zusammenarbeit mit Eltern -

Zwar gibt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor, wie in Gemeinschaftseinrichtungen mit Infektionskrankheiten umzugehen ist, aber im Kita-Alltag sind letztlich Sie es, die für den Umgang mit kranken Kindern verantwortlich ist.

Gut vorbereitet

  • Treffen Sie für Ihre Kita klare Regelungen über die Befugnisse der pädagogischen Fachkräfte und die Pflichten der Eltern im Krankheitsfall eines Kindes. Diese Regelungen können zum Beispiel beinhalten, in welchen Fällen Kinder abgeholt werden müssen (Fieber, Erbrechen, entzündete Augen) oder bei welchen Krankheiten ein Attest bei Rückkehr in die Kita notwendig ist.
  • Halten Sie die wichtigsten Regelungen schriftlich fest, zum Beispiel ergänzend zum Betreuungsvertrag.
  • Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob für Notfälle die Telefonnummern aktuell und die Eltern oder andere Bezugspersonen der Kinder erreichbar sind.
  • Halten Sie selbst wichtige Notfallnummern, zum Beispiel der Giftnotrufzentrale, für Notfälle gut sichtbar bereit.
  • Wenn sich Fälle häufen, in denen Kinderärzte aus Ihrer Sicht kranke Kinder zu früh wieder „gesundschreiben“, können Sie das Gespräch mit den Kinderärzten suchen. Erklären Sie gegebenenfalls, wie sich solche Fälle auf den Kita-Alltag auswirken, zum Beispiel durch häufige Rückfälle.

Im Krankheitsfall

  • Hängen Sie bei aktuell auftretenden, ansteckenden Krankheiten – wie zum Beispiel Masern oder Scharlach, Bindehautentzündungen – ausführliche Informationen über die Krankheit, den Krankheitsverlauf, Krankheitsanzeichen, Inkubationszeit und Ansteckungswege aus. Verteilen sie ergänzend dazu Elternbriefe, eventuell auch in anderen Sprachen. Beispiele für Elternbriefe zu den wichtigsten Infektionskrankheiten finden sie bei den Linktipps.
  • Wenn Sie merken, dass die Eltern in der Kita sehr verunsichert sind, hilft auch eine kurzfristig einberufene Infoveranstaltung, bei der konkrete Fragen geklärt werden können. Bei akutem Kopflausbefall zum Beispiel können Sie so zeitnah und umfassend über notwendige Maßnahmen und Behandlungspläne informieren. Zum Thema Kopfläuse stehen ausführliche Informationen und Arbeitsmaterialien zur Verfügung.
  • Informieren Sie Eltern in der konkreten Situation, wann ihr Kind erkranktes Kind die Kita wieder besuchen darf und ob ein Attest erforderlich ist.

„Vorbeugend“ informieren

  • Veranstalten Sie Elternabende oder -nachmittage zu „saisonalen“ Gesundheitsthemen, im Herbst – vor Beginn der „Grippesaison“ – zum Beispiel speziell zu Erkältungskrankheiten oder Magen-Darm-Erkrankungen. Bei diesen Gelegenheiten können Sie grundsätzliche Regelungen zum Verhalten im Krankheitsfall des Kindes noch einmal erläutern. Vielleicht laden Sie einen Kinderarzt oder eine Kinderärztin zu einem Vortrag oder gemeinsamen Gespräch ein oder geben Tipps zu Zwiebelsäckchen, Wadenwickeln und anderen Hausmitteln bei entsprechenden Krankheiten.
  • Veranstalten Sie auch Elternabende zu Themen wie Impfen oder Hygienemaßnahmen. Viele Eltern wissen gar nicht, wie wichtig zum Beispiel richtiges Händewaschen ist. Unter den Linktipps finden Sie Angebote mit zum Teil umfangreichem Material.

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