Januar 2014

Gesundheit

Infektionsschutz und Infektionserreger in der Kinderbetreuung

Die Broschüre richtet sich speziell an Leiter und Mitarbeiter in der Kinderbetreuung und besteht aus den beiden Teilen: "Infektionsschutz" und "Infektionserreger".

Der 1. Teil "Infektionsschutz" informiert umfassend über:

Infektionsschutz des Personals (Gefährdungsbeurteilung, Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Mutterschutz u.v.m.) Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Hygienemaßnahmen im Küchenbereich Muster-Hygieneplan Im 2. Teil der Broschüre werden alle Infektionserreger behandelt, die explizit in den für die Gemeinschaftseinrichtungen relevanten §§ 33 - 36 des IfSG erwähnt sind. Informiert wird über Meldepflicht, Schutzmaßnahmen, Aufenthaltsverbot, Wiederzulassung, Eigenschaften und Besonderheiten der Erreger bzw. der Infektionskrankheiten. Pest, Cholera und virusbedingtes hämorrhagisches Fieber sind nicht erfasst, da sie in Deutschland kaum auftreten. Zusätzlich werden Zytomegalie, Ringelröteln (Schwangerschaft), Legionellen (Trinkwasserhygiene) sowie Borrelliose, FSME und Tollwut (Waldkindergärten, Ausflüge) erörtert.

Format: DIN A4
Ausführung: Broschüre
Umfang: 72 Seiten
Druck: farbig
Stand: September 2010
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Quelle: www.bad-gmbh.de


Gesundheit

Sofortmaßnahmen bei verschluckten Gegenständen

Größere und/oder spitze Gegenstände können sich schnell in den Atemwegen festsetzen, die Schleimhäute reizen und zu einem Verschluss der Atemwege führen. Dann besteht für das Kind akute Erstickungsgefahr und es müssen sofort Rettungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Kinder, vor allem Säuglinge und Kleinkinder, nehmen alles in den Mund, was sie in die Hände bekommen. Handelt es sich um kleinere Dinge (z.B. Pfennig-Münze), werden diese in der Regel über den Magen-Darm-Trakt aus dem Körper hinausbefördert und finden sich im nächsten Stuhlgang wieder. Kleine Gegenstände können allerdings auch tief in die Lunge oder in die Bronchien gelangen. Auch wenn das Kind in den ersten Tagen beschwerdefrei ist, entwickelt sich nach wenigen Tagen eine Bronchitis. Das Kind muss dann auf alle Fälle behandelt werden.

Woran erkennt man überhaupt, dass ein Kind etwas verschluckt hat?

Hat das Kind einen Gegenstand verschluckt,

beginnt es plötzlich zu husten oder zu würgen
läuft das Gesicht blau an, wenn sich der Gegenstand im Kehlkopfbereich festgesetzt hat.

Nicht immer kann man sofort erkennen, dass das Kind einen Gegenstand verschluckt hat. Manchmal staunen Eltern beim Windelwechseln nicht schlecht, was sich im Stuhl noch so alles findet.

Wie kann man helfen?
Erleidet ein Kind einen Erstickungsanfall, weil es einen Gegenstand verschluckt hat, darf man es nicht beatmen, solange sich der Fremdkörper noch in den Atemwegen befindet.

Besteht bei Säuglingen der Verdacht auf Fremdkörperaspiration mit akuter Luftnot, sollten in Kopftieflage bis zu 5 feste Schläge zwischen die Schulterblätter erfolgen, um den Fremdkörper loszurütteln. Dann sollte maximal 5-mal von hinten der Brustkorb am unteren Brustbein zusammengepresst (Thoraxkompression) werden. Bleiben die Maßnahmen erfolglos, sollten die Schritte wiederholt werden, während auf den Notarzt gewartet wird.

Ist das Kind größer (ab 1 Jahr), sollten Eltern es mit dem Bauch auf dem Schoß legen, so dass der Kopf und die Arme herunterhängen, und mit der flachen Hand mehrfach kräftig zwischen die Schulterblätter schlagen, damit der Gegenstand wieder herausgespuckt wird. Weiter können Thoraxkompressionen helfen.

Bleibt ein verschluckter Gegenstand trotz Sofortmaßnahmen weiterhin stecken, muss sofort ein Rettungsdienst gerufen werden.

Besteht keine akute Luftnot, sollte das Kind sofort in die Kinderklinik (möglichst sitzend).

Gerne werden kleine Gegenstände auch in die Ohren oder Nase gesteckt. Lässt sich der Gegenstand nicht ohne weiteres aus Nase oder Ohr entfernen, muss man ihn umgehend vom Kinder- und Jugendarzt mit Spezialinstrumenten herausholen lassen.

Wie kann man vorbeugen?
Damit ein Kind erst gar nicht Gegenstände in die Hände bekommt, die es verschlucken kann, sollte man:

Babys und Kleinkinder nicht unbeaufsichtigt lassen Kleinkram in der Wohnung (Münzen, Knöpfe, Heftklammer etc.) nicht offen rumliegen lassen und auch in Schubladen oder Schränken unbedingt unter Verschluss halten auf kindersicheres Spielzeug achten (auf Murmeln, Kuscheltiere mit angenähten Knopfaugen oder andere Spielsachen, die sich leicht in Einzelteile zerlegen lassen, sollte man unbedingt verzichten) Kindern unter 2 Jahren keine rohen Apfel- und Karottenstücke zum Beißen geben, sondern das Obst mit der Reibe klein raspeln. Auch Weintrauben können gefährlich werden! verschluckte Hülsenfrüchte können gefährlich werden, da sie im Körper aufquellen und starke Beschwerden verursachen können Quelle:

www.kinderaerzte-im-netz.de