Mai 2012

Gesundheit

Rechtssicheres Arbeiten in der Kita

Erste Hilfe nach Unfällen in Ihrer Kita – So handeln Sie rechtssicher Immer mal wieder passieren sicher auch bei Ihnen in der Einrichtung Unfälle, bei denen erwartet wird, dass Sie richtig handeln. Aber dies ist nicht immer so einfach. Hier ein paar Beispiele aus der Praxis.

Keine Strafe, wenn die Schwere der Verletzung nicht ersichtlich ist

Ein 5-jähriger Junge klagt über leichte Kopfschmerzen. Er ist während des Freispiels am Klettergerüst ausgerutscht und ca. 1 Meter gefallen, wobei er sich den Kopf angestoßen hat. Die Erzieherin fragt den Jungen, ob sie die Eltern verständigen soll.

Der Junge sagt, dass er in der Einrichtung bleiben will, da die Eltern verreist seien und er später zur Oma gehen werde. Die Erzieherin bringt ihn in den Erste-Hilfe-Raum, damit er sich auf der Liege ausruhen kann. Nach dem Kindergarten wird er von seiner Oma abgeholt.

In der Nacht befällt den Jungen eine plötzliche Übelkeit. Er muss sich mehrmals erbrechen und klagt über starke Kopfschmerzen. Der Notarzt lässt ihn sofort ins Krankenhaus bringen. Dort wird ein Schädelbasisbruch festgestellt.

Die Eltern des Jungen werfen der Einrichtung vor, nicht für eine ausreichende ärztliche Versorgung gesorgt zu haben. Sie drohen mit einer Strafanzeige gegen die Erzieherin wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 Strafgesetzbuch [StGB]) und unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB).

Rechtslage:
Eine Strafanzeige gegen die Erzieherin hat keine Aussicht auf Erfolg. Weder kann ihr der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB noch der unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c StGB gemacht werden.

Begründung:
Für die Erzieherin war die Schwere der Verletzung nicht erkennbar, ebenso wenig war eine Abstimmung mit den Eltern möglich. In der gegebenen Situation hat sie das aus ihrer Sicht Erforderliche getan. Dass dies, wie sich im Nachhinein herausstellte, unzureichend war, kann ihr nicht zum Vorwurf gemacht werden.

Die Einrichtung ist im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den ihr anvertrauten Kindern verpflichtet, Schaden von Leib und Leben und an der Gesundheit abzuwenden. Daraus ergibt sich die Verpflichtung der Einrichtung, bei Unfällen die erforderlichen ärztlichen Hilfsmaßnahmen zu veranlassen.

Unterlässt sie dies und erleidet das Kind dadurch einen Körperschaden, so kann die verantwortliche Erzieherin sich einer unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c StGB und einer fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB schuldig machen. Nach § 323c StGB sind bei Unglücksfällen das Erforderliche und Zumutbare zu veranlassen.

Tipps zum sicheren Umgang mit Erste-Hilfe-Maßnahmen

Informieren Sie beim 1. Elternabend die Eltern über die ärztliche Notversorgung, die Sie in der Einrichtung vornehmen können.

Weisen Sie darauf hin, wie wichtig die telefonische Erreichbarkeit der Eltern ist, und bitten Sie um Mitteilung bei Veränderungen.

Aktualisieren Sie diese Daten 2-mal im Jahr mit Hilfe eines Formblattes.
Wägen Sie sorgfältig ab, was notwendig ist:
a) Das Kind in Begleitung nach Hause zu bringen
b) Das Kind in Begleitung zum Hausarzt oder ins Krankenhaus zu bringen
c) Abwägen, ob akuter Handlungsbedarf durch ärztliche Notversorgung besteht
Überlassen Sie im Zweifel immer dem Arzt und den medizinischen Fachleuten die Entscheidung.

Es ist nicht immer leicht, bei Unfällen einen kühlen Kopf zu behalten. Anhand oben beschriebener Fälle und Tipps werden Sie aber zukünftig besser gerüstet sein.

Rechtssicheres Arbeiten II

Sommerfest in der Kita – Wann haben Eltern eine Aufsichtspflicht?

Das Thema Aufsichtspflicht gehört zu den großen Fallen von Kita-Leiterinnen und Erzieherinnen. Eine Verletzung hat für Sie schwerwiegende Folgen. Trotzdem sind Informationen in diesem Bereich fast immer zu kompliziert oder zu allgemein gehalten. Gerade in nicht alltäglichen Situationen – insbesondere bei Festen in Ihrer Einrichtung – benötigen Sie aber fundiertes Wissen.
So wird die Aufsichtspflicht an Sie delegiert

Die Eltern haben die elterliche Sorge und besitzen die Aufsichtspflicht (gesetzliche Grundlage für die Aufsichtspflicht ist § 1626 BGB). Mit der Schließung des Betreuungsvertrages delegieren die Eltern ihre Aufsichtspflicht an den Träger. Der Träger überträgt diese auf die Kita-Leitung und über die Kita-Leitung auf die Mitarbeiter. Der Inhalt des Betreuungsvertrages legt im Groben Dauer und Inhalt der Aufsichtspflicht fest.

Inhalt der Aufsichtspflicht in der Kita
Die Aufsichtspflicht beinhaltet 2 Aspekte:

Schutz des Kindes

Schutz vor Schaden durch das Kind gegenüber Dritten
Unklar ist oft, wer die Aufsichtspflicht in der Kita hat

Wo der Verantwortungsbereich Ihrer Einrichtung anfängt, ist meist nicht konkret geregelt. Bei der Delegation der Aufsichtspflicht gibt es oft

Zuständigkeitskonflikte,

Verantwortungslücken,

Mehrfachzuständigkeiten.

Spätestens nach einem Schaden wird jedoch geregelt, wer nun tatsächlich die Aufsichtspflicht hatte.

Die Klärung von Zuständigkeitsbereichen ist also das A und O, um vorbeugend Zuständigkeitslücken zu schließen. Oft verlassen sich Erzieherin und Eltern gleichermaßen darauf, dass der andere aufpasst!

Am Beispiel eines Sommerfestes in Ihrer Kita zeigt Ihnen der Informationsdienst „Die Kita-Leiterin“ im Folgenden, wann die Eltern bei einer solchen Veranstaltung die Aufsichtspflicht tragen und wann Sie als Kita-Leitung bzw. Ihre Mitarbeiterinnen.
Wann haben Sie die Aufsichtspflicht?
Praxisbeispiel 1:

Bevor die Sommerfestaufführung anfängt, sammeln Sie alle Kinder im Gruppenraum, um sie mit Hilfe Ihrer Kollegin umzuziehen. Die Eltern warten währenddessen im Garten.

In diesem Fall haben Sie die Aufsichtspflicht übernommen, obwohl die Eltern in der Einrichtung sind. Der Grund: Die Kinder wurden der elterlichen Aufsicht entzogen. Sie haben die Kinder von den Eltern weggeholt.

Wann haben die Eltern die Aufsichtspflicht?
Praxisbeispiel 2:

Am Ende der Aufführung sorgen Sie für die Aufmerksamkeit der Eltern und weisen die Kinder auf der Bühne laut und deutlich an, zu den Eltern zu gehen. Danach laden Sie die Eltern mit ihren Kindern zum gemütlichen Beisammensein im Garten ein.

Jetzt haben die Eltern die Aufsichtspflicht. Denn Sie haben den Eltern das Kind wieder übergeben und ihnen auch die damit verbundenen Pflichten und Rechte rückübertragen. Wichtig sind immer Klarheit und Eindeutigkeit bei der Übergabe von einem in den anderen Aufsichtsbereich.

Ihre Organisationspflichten
Der Träger hat Organisationspflichten zu erfüllen. Das heißt, er hat dafür zu sorgen, dass eine Aufsichtspflichtverletzung weitgehend ausgeschlossen ist z. B. durch angemessenes Personal. Als Leitung haben Sie dabei eine besondere Verantwortung inne. Sie müssen das Personal aufklären, beraten, einsetzen und unterstützen und den Träger über Organisationsprobleme entsprechend informieren.

Ihre Verkehrssicherungspflicht
Sie sind auch verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, damit die Einrichtung gefahrlos benutzt werden kann. Es geht gewissermaßen um die Aufsicht über Gegenstände und Gebäude. Die Verkehrssicherungspflicht bezieht sich sowohl auf Kinder Ihrer Einrichtung als auch auf die Besucher. Gefahrenquellen müssen Sie daher ausschalten oder vorläufig absichern und den Einrichtungsträger informieren.

Rechtssicheres Arbeiten III
Wegeunfall – Was Sie beachten müssen, damit der gesetzliche Versicherungsschutz auch wirklich greift

Täglich machen Sie und Ihre Kolleginnen sich auf den Weg von Ihrer Wohnung zur Kindertagesstätte oder nach der Arbeit auf den Heimweg. Oft erledigen Sie auf dem Heimweg noch rasch private Einkäufe für das Abendessen oder Sie tanken Ihren Pkw, um auch am nächsten Tag wieder pünktlich in der Kindertageseinrichtung zu erscheinen.

Sie sollten die Rechtslage bei Wegeunfällen kennen und auch Ihre Kolleginnen darüber informieren, für den Fall, dass auf dem Weg von oder zur Arbeit ein Unfall passiert.

Das Bundessozialgericht (BSG) legte in seinem Urteil vom 05.05.1998, Az.: B 2 U 40/97 3, relevante versicherungsrechtliche Voraussetzungen zu Grunde, die im Falle eines Wegeunfalls sowohl für Sie als Kita-Leiterin und Ihren Träger als Arbeitgeber als auch für Ihr Personal als Arbeitnehmer von großer Bedeutung sind:

Das sollten Sie im Falle eines Wegeunfalls wissen
Verunglückt eine Erzieherin Ihrer Kindertageseinrichtung auf dem Weg zur Arbeit oder auf ihrem Nachhauseweg, ist sie durch die Berufsgenossenschaft abgesichert.

Resultieren Beeinträchtigungen aus dem Unfall der Erzieherin, hat sie Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn Ihr Personal Ihnen einen Wegeunfall meldet, sollten Sie sich über die rechtliche Sachlage informieren.

Stellen Sie anhand der folgenden Kriterien zunächst fest, ob es sich tatsächlich um einen solchen Unfall handelt.

Nur auf dem direkten Hin- und Rückweg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz – also der Kita oder dem Kindergarten – ist Ihr Personal bei einem Unfall versichert. Unerheblich ist dabei, wie der Unfall geschieht – ob Ihre Mitarbeiterin mit dem Pkw, dem Fahrrad oder als Fußgängerin verunglückt, ist rechtlich unerheblich.

Umwege sind grundsätzlich nicht mitversichert. Wenn Ihre Mitarbeiterin auf dem Heimweg einen Umweg macht, um einer Freundin einen Besuch abzustatten, ist sie bei einem Unfall nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Bei Unterbrechungen des direkten Weges, die privaten Zwecken dienen, besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz. Zu Wegunterbrechungen zählen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts beispielsweise private Einkäufe oder routinemäßige Arztbesuche.

Bei Wegeunfällen gilt die 2-Stunden-Regelung. Diese bedeutet: Wenn eine Erzieherin ihren Arbeitsweg länger als 2 Stunden unterbricht, beispielsweise um nach ihrem Dienst einen Arzt wegen einer akuten Erkältung zu konsultieren, damit sie am nächsten Tag wieder arbeitsfähig ist, zählt ein Wegeunfall nur von der Kindertagesstätte bis zum Arzt. Ein eventueller Unfall danach gilt nicht als „Wegeunfall“.

Praxisbeispiel 1
Eine Erzieherin erklärt sich auf die Bitte der Leiterin hin bereit, nach Dienstschluss auf dem Nachhauseweg einen kleinen Umweg zu fahren und für die Einrichtung Servietten und Tischdekoration für das bevorstehende Elternfest zu kaufen. Auf dem Parkplatz des Dekorationsgeschäftes wird die Erzieherin von einem Auto erfasst und erheblich verletzt.

Versicherungsrechtliche Sicht: Die Erzieherin handelte im Auftrag der Leiterin, deshalb ist der Einkauf keine private Unterbrechung des Arbeitsweges. In diesem Fall greift die gesetzliche Unfallversicherung.
Praxisbeispiel 2

Die teilzeitbeschäftigte Erzieherin, deren Arbeit erst um 11:30 Uhr beginnt, nimmt vor der Arbeit einen Friseurtermin wahr. Sie stürzt auf der Treppe des Friseurgeschäftes und verletzt sich schwer.

Versicherungsrechtliche Sicht: Der Friseurtermin stellt eine private Unterbrechung des Arbeitsweges dar. Es handelt sich nicht um einen Wegeunfall, deshalb steht diese Erzieherin nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Informieren Sie sich bei einem Wegeunfall Ihrer Mitarbeiterinnen über die näheren Umstände. Setzen Sie Ihr Personal über die Kriterien in Kenntnis, unter denen die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Wegeunfall greift. Damit vermeiden Sie bei Ihrem Personal Enttäuschungen und Missmut für den Fall, dass der gesetzliche Versicherungsschutz nicht eintritt.

Mehr Informationen auch zu anderen Themen unter www.kita-leiterin.de
Dort können Sie die Broschüre auch für 30 Tage kostenlos kennenlernen.


Gesundheit

Aufsichtspflicht - Rechtshandbuch für Erzieher

Der Klassiker! Die besten Texte zur Aufsichtspflicht neu zusammengestellt und vollständig überarbeitet. Wer Kinder unnötig einschränkt, verstößt ebenso gegen die Aufsichtspflicht, wie jemand, der die Kinder sich völlig selbst überlässt! So lautet die Grundregel. Pädagogik ist die Kunst, mit Risiken umzugehen, nicht sie zu vermeiden.

Aus dem Inhalt
Aufsichtspflicht, Pädagogik und Recht 

Aufsichtspflicht, pädagogische Praxis und Berufsbild 
(Pädagogische Arbeit und Aufsichtspflicht in Krippen und Krabbelstuben, Kindergarten, Hort und anderen pädagogischen Aufgabenfeldern, Ausflüge mit der Kindergruppe, Reisen mit Kindern, Weglaufen von Kindern, In der Regel ungeeignet! Über den üblichen Umgang mit der Aufsichtspflicht, Utopie und Wirklichkeit – getrennt durch das Damoklesschwert Aufsichtspflicht? Was wir nicht wollen, dürfen wir nicht! Aufsichtspflicht – Ohnmacht oder Ausrede? »Ein Paragraph muss her!« Für Kinder gefährlich ... sind Erzieherinnen und Vorgesetzte, die ängstlich auf Vorschriften starren...)

Aufsichtspflicht, Haftung und Versicherung (Folgen von Aufsichtspflichtverletzungen, Beginn und Ende der Aufsichtspflicht, Delegation der Aufsichtspflicht, Bedürfnisse des Alltags, Zumutbarkeit, Mündliche Vereinbarungen und schriftliche Bestätigungen, Gesetzliche Unfallversicherung, Berufshaftpflichtversicherung)

Roger Prott
Aufsichtspflicht - Rechtshandbuch für Erzieherinnen und Eltern
ISBN 978-3-86892-047-5
www.betrifftkindershop.de

Gesundheit

Pilates für Kinder

Nicht nur Erwachsene profitieren von Pilatesübungen. Auch für Kinder ist dieses Bewegungs- und Kräftigungstraining geeignet, denn es verbessert Beweglichkeit, Koordination, Konzentration und Haltung. Die Kinder bekommen eine bessere Haltung und mehr Selbstwertgefühl, werden ruhiger und weniger agressiv.

Pilates mit Kindern
Pilates führt zu einer Kräftigung der gesamten Haltungsmuskulatur und verbessert damit die Körperhaltung - bei Erwachsenen wie bei Kindern: "Stell dir vor, du bist eine Katze." "Stell dir vor, du liegst auf einer Luftmatratze." "Oder stell dir vor, du wärst ein Käfer auf dem Rücken." - die erfahrene Trainerin und Ausbilderin Anne-Katrin Müller übersetzt die Grundpositionen des Pilates in eine für Kinder leicht nachvollziehbare Bildsprache. Dadurch verstehen die Kinder den Sinn der Übungen, den eigenen Körper bewusst zu spüren und achtsam mit ihm umzugehen. Die spielerische Verbindung von Musik, Bewegung, Fantasie und Entspannung macht die Kinder fit und sorgt gerade nach Phasen mit erhöhter geistiger Anstrengung für Wohlbefinden und neue Konzentration.
 
Anne-Katrin Müller
Pilates mit Kindern
Stärkende und harmonisierende Körperübungen für 4 bis 10-Jährige
Altersstufe: 4 bis 10 Jahre
ISBN: 978-3-7698-1911-3 Bereich:Kindergarten, Grundschule, Turnverein, Kita
Zielgruppe:ErzieherIn, KinderpflegerIn, Lehrer, Motopädin, Rhythmiklehrer, Sozialpädagogische AssistentIn, Sportlehrer, Trainer, Übungsleiter
www.donbosco-medien.de

Pilates - was ist das?
Pilates ist eine sanfte, aber überaus wirkungsvolle Trainingsmethode für den Körper und auch den Geist - eine systematisches Körpertraining, erfunden und entwickelt von Joseph H. Pilates. Einzelne Muskeln oder Muskelpartien werden ganz gezielt aktiviert, entspannt oder gedehnt. Nicht die Quantität, sondern die Qualität der Pilates-Übungen zählt und die Atmung wird mit den Bewegungen koordiniert.

Besonderes Augenmerk gilt der Körpermitte. Das Training der Tiefenmuskulatur im Becken und in der Taille verbessert die Beweglichkeit. Becken und Schulterbereich lassen sich dadurch noch freier gegeneinander verdrehen. Durch die Aktivierung dieses Kraftzentrums (Powerhouse) werden Taille und Hüfte - sozusagen als Nebenwirkung - schlanker. Pilates bringt Muskeln und Gelenke wieder in Schwung, ohne sie zu belasten.

Wer Pilates trainiert, ändert bald seine Bewegungs- und Haltungsgewohnheiten und nimmt so das Training mit in den Alltag. Auch können viele der Pilates-Übungen wirkungsvoll während der üblichen Tagesaktivitäten oder anderer Sportarten genützt werden. Menschen, die Pilates trainieren, wirken größer, aufrechter, gelassener und schlanker - einfach natürlicher.

Pilates - die Entstehungsgeschichte
Joseph H. Pilates war ein Vordenker im Fitnessbereich und seiner Zeit weit voraus.

1880 in Düsseldorf geboren, beschäftigte er sich bereits als Kind intensiv mit fernöstlichen und europäischen Trainingsmethoden, um etwas gegen seine schwächliche Konstitution zu unternehmen. Bereits im Alter von 14 Jahren verdiente er Geld als Modell für Anatomietafeln.

Durch seinen Erfolg in seiner Methode bestätigt, entwickelte er diese zeitlebens weiter und schuf damit die Grundlage für das moderne Pilates-Training.

1912 zog Joseph Pilates nach England, wo er während des Krieges in einem englischen Internierungslager für Kriegsgefangene bei der Rehabilitation verletzter Soldaten half. Aus Bettfedern baute er seine ersten Trainingsgeräte. Nach dem Ersten Weltkrieg kehrte Pilates in seine Heimat Deutschland zurück, um nicht lange danach, im Jahre 1926 schließlich nach Amerika auszuwandern. Gemeinsam mit seiner Frau Clara eröffnete er in New York in einer alten Fabrikhalle sein erstes Trainingsstudio. Wegen der außerordentlichen Effizienz seiner Methode erfreute sich sein Studio bald großen Zuspruchs von Leistungssportlern, Schauspielern und Tänzern. Prominente Künstler wie Martha Graham trainierten bei Pilates.

In den frühen 30er-Jahren begann Pilates schließlich die Erfolge seiner Methode systematisch zu dokumentieren, indem er seine Kunden jeweils vor der ersten und nach der dreißigsten Trainingsstunde fotografierte. Seine Erkenntnis aus dieser Dokumentation ist oft zitiert:

"Nach 10 Stunden fühlen Sie den Unterschied, nach 20 Stunden sehen Sie den Unterschied und nach 30 Stunden haben Sie einen neuen Körper." (Joseph H. Pilates)

Im Alter von 54 Jahren begann Pilates seine Erkenntnisse auch schriftlich festzuhalten. In "Your Health" formulierte er die Eckpunkte zu seiner Trainingsmethode. "Natürliche Gesundheit" definierte er als die Balance geistiger und körperlicher Gesundheit. Er forderte, dass dieses Gleichgewicht mit der gleichen Intensität angestrebt werden müsse, wie materielle Ziele.

"Millionen von Dollars werden unsinnig für Turngeräte vergeudet. Dieses Geld sollte in die Ausbildung tatsächlich vorbildhafter Lehrer investiert werden." (Joseph H. Pilates)

"Wir verlieren zunehmend die Balance zwischen mentaler und körperlicher Gesundheit. Fitnessübungen und Sportarten ohne Balance wirken nur kurzfristig. Meistens sind sie mittelfristig sogar kontraproduktiv!" (Joseph H. Pilates)

Derartige Äußerungen waren wohl auch der Grund dafür, weshalb so viel Zeit verstrich, bis sich seine Methode in Amerika durchsetzte. Ärzte, Lehrer, Therapeuten und Trainer sollten seiner Ansicht nach sowohl menschlich als auch körperlich zu Vorbildern werden. Pilates forderte von Ärzten und Lehrern die Fähigkeit, unnatürliche Bewegungen und Haltungsmuster zu erkennen und zu korrigieren.

Trainer und Vorbild zu sein, war sein Leben. Joseph H. Pilates starb 1967 im Alter von 87 Jahren beim Versuch, ein Feuer in seinem Studio unter Kontrolle zu bringen. Seine Methode wurde erst Ende der 90er-Jahre von einer breiten Öffentlichkeit wiederentdeckt, als Madonna und andere Stars das Geheimnis ihrer ewig jungen Körper lüfteten. 

Quelle: www.pilates.de

Gesundheit

"Zukunft ohne Gift" Schadstoffe in Kindertagesstätten - so machen Sie den Kita Test

Schadstoffe wie die als Weichmacher dienenden Phthalate, bromierte Flammschutzmittel und Bisphenol A kommen in vielen Alltagsprodukten vor: In Babyflaschen oder in Spielzeug, in Teppichen und Bodenbelägen. Laut Umweltbundesamt lässt sich insbesondere das Phthalat DEHP (Dienthylhexylphthalat) im Blut und Urin von praktisch allen Kindern nachweisen. Die Belastung einiger Kinder ist dabei so hoch, dass gesundheitliche Schäden nicht mehr ausgeschlossen werden können.

Welche Folgen hat die Belastung für Kinder?
Die genannten Stoffe wirken ähnlich wie Hormone im Körper. Sie greifen in das empfindliche Hormonsystem ein, das alle Stoffwechselvorgänge im Körper steuert. Eine Vielzahl von Erkrankungen und Störungen wird mit ihnen in Verbindung gebracht: Bei Jungen kann die Belastung mit hormonellen Chemikalien zu Missbildungen der Geschlechtsorgane und zu Unfruchtbarkeit führen, bei Mädchen kann eine verfrühte Pubertät, sowie im späteren Alter Brustkrebs die Folge sein. Auch Allergien, Asthma und Diabetes - Krankheiten, die in den vergangenen Jahrzehnten verstärkt aufgetreten sind - können im Zusammenhang mit der Belastung durch hormonelle Stoffe im Kleinkindalter stehen.

Wie nehmen Kinder die Chemikalien auf?
über die Nahrung (wenn diese beispielsweise in PVC-haltigen Plastikdosen oder Verpackungen aufbewahrt wurde)
durch direkten Hautkontakt mit belasteten Gegenständen
durch das Einatmen von Staub, der Ausdünstungen belasteter Produkte enthält.

Handlungsempfehlungen
1. Weich-PVC meiden
Zahlreiche Alltagsgegenstände bestehen aus Weich-PVC: Spielzeug, Gummistiefel und Matschhosen, Kunstledersofas und Plastik-Tischdecken, Trinkbecher und Brotdosen, Bodenbeläge, Kindergartenranzen... Weich-PVC enthält Weichmacher, die mit der Zeit ausgasen können. Produkte aus Weich-PVC sollte man deshalb vermeiden. Erkennen kann man PVC am Recyclingsymbol 3, der Kennzeichnung "PVC" und der typischen speckigen Oberfläche. Ist ein Produkt nicht gekennzeichnet, sollte man beim Hersteller nachhaken.
2. Vertrauen Sie Ihrer Nase
Plastikprodukte, die stark riechen, enthalten ausgasende Stoffe. Achten Sie gerade beim Neukauf von Gebrauchs- oder Einrichtungsgegenständen für Ihr Zuhause oder die Kita darauf, ob ein Produkt nach Plastik riecht. Bedenken Sie aber: Der Geruch ist ein Anhaltspunkt unter vielen, sicherer geht man aber mit dem Siegel eines unabhängigen Prüfinstituts.
3. Für gutes Innenraumklima sorgen
Schadstoffe sammeln sich gerne in Hausstaub an. Deshalb sollte regelmäßig gelüftet, saubergemacht und abgestaubt werden. Besprechen Sie gemeinsam mit der Kita-Leitung die Putzpläne: Wie oft und wie gründlich wird geputzt? Welche Putzmittel werden dabei eingesetzt? Möglicherweise können Sie hier auf einfache Weise die Schadstoff-Konzentration senken.
4. Spielspaß statt -frust
Kinder brauchen Spielzeug - aber bitte keine Billigware. Unsere Empfehlung: Kaufen Sie auch in der Kita qualitativ hochwertigeres Spielzeug. Das ist oft teurer, häufig jedoch auch haltbarer und in den meisten Fällen gesünder für die Kinder. Die Gefahr, dass sehr billiges Spielzeug gefährliche Stoffe enthält, ist hoch. Auch ist es ratsam, auf die Siegel unabhängiger Prüfinstitute zu achten, wie Öko-Test, spiel-gut, das „schadstoffgeprüft“-Zeichen des TÜVRheinland, das GS-Zeichen oder das Öko-Text 100-Zeichen.
5. Frischer Wind für drinnen und draußen
Sich in der Natur zu bewegen ist für Kinder viel besser, als den ganzen Tag drinnen zu sein. Zugleich entkommen sie so der Belastung der Innenraumluft. Kitas mit Garten sollten diesen deshalb so oft wie möglich nutzen. Zudem ist regelmäßiges Lüften der Innenräume Pflicht.
6. BPA-frei kaufen und kochen
Der hormonelle Schadstoff Bisphenol A (BPA) ist im Kunststoff Polycarbonat enthalten. Polycarbonat ist ein bruchfester, durchsichtiger Kunststoff, aus dem zum Beispiel Babymilchfläschchen, Schnullerschilde oder Trinkbecher gemacht werden. Es gibt aber auch Hersteller, die alternative Materialien einsetzen. Achten Sie beim Einkauf deshalb auf den Hinweis "BPA-frei". BPA kann auch in der Innenbeschichtung von Essensverpackungen wie Konservendosen enthalten sein. Eine
abwechslungsreiche Küche mit frischen Produkten aus der Region kann vermeiden, dass Kinder kontinuierlich Schadstoffen ausgesetzt sind.
7. Gleich richtig machen
Bei Renovierung oder Neubau sollten PVC-freie Materialien verwendet werden. PVC-Böden oder Kunststofftapeten können stark zur Belastung der Raumluft mit Weichmachern beitragen. Besser ist es deshalb, Naturmaterialien zu verwenden. Verschiedene Gütezeichen, wie der Blaue Engel, natureplus, das GuT-Siegel oder das TÜV-TOXPROOFZeichen können Orientierung bieten, welche Baumaterialien schadstoffarm sind. Auch die Zeitschrift Öko-Test nimmt immer wieder Baumaterialien unter die Lupe.
8. Beim Hersteller nachhaken
Verbraucher haben das Recht, beim Hersteller oder Händler nachzuhaken, ob ein Produkt besonders gefährliche Stoffe enthält. Das schreibt die europäische Chemikalienverordnung REACH vor. Die Unternehmen müssen solche Anfragen innerhalb von 45 Tagen kostenlos beantworten. Vor dem Kauf lohnt es sich also, nachzuhaken. Mit dem Musterbrief des BUND ist das ganz einfach.

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Wir geben Gewissheit: Staubanalyse
Die Teilnahme an der Aktion "Zukunft ohne Gift" ist einfach: Zum Einsammeln einer Probe reicht ein
handelsüblicher Staubsauger. Gehen Sie dabei bitte wie vorgegeben vor, nur so ist eine korrekte Bewertung der von ihnen eingeschickten Probe möglich.

In drei Schritten zur eigenen Staubprobe - Leitfaden

Vorbereitung: Verwenden Sie einen frischen Staubsaugerbeutel
Für die Verlässlichkeit der Untersuchungsaussage darf die Probe nicht verunreinigt sein. Verwenden Sie deswegen bitte einen frischen Staubsaugerbeutel!
Die Probe: Sieben Tage Staub oder sieben Tage saugen
Es gibt zwei Varianten, je nachdem wie viel in ihrer KiTa gesaugt wird:

Sie saugen an sieben nacheinander folgenden Tagen mit dem selben Staubsaugerbeutel. (Sie können natürlich auch nur drei Mal in einer Woche saugen – es muss nur immer mit dem selben Beutel geschehen.)

Sie saugen 7 Tage lang nicht und dann einmal mit einem frischen Staubsaugerbeutel.
Wichtig ist, dass sich im Beutel der Staub und Dreck von sieben Tagen befindet!
Finale: Einpacken und absenden
Nach dem letzten Saugen entfernen Sie den Beutel aus dem Staubsauger und verschließen ihn. Meist haben Staubsaugerbeutel eine Lasche, mit der der Beutel fest verschlossen werden kann.

Schließen sie die Öffnung nicht mit Klebebändern o.ä. ab, dies könnte die Probe verunreinigen!

Verzichten Sie unbedingt auf Plastiktüten, da diese die Probe ebenfalls verunreinigen können.
Verpacken Sie den Staubsaugerbeutel anschließend großzügig mit Aluminiumfolie.

Den in Aluminiumfolie gefüllten Staubsaugerbeutel schicken Sie dann per Post an:

BUND e.V.
Stichwort "ZUKUNFT OHNE GIFT"
Am Köllnischen Park 1
10179 Berlin

Nennen Sie uns bitte den Kindergarten und den Ort für die Zuordnung der Probe. Außerdem brauchen wir Ihren Namen und Ihre Adresse (Post- und E-Mail-Adresse), so dass wir Sie über die Ergebnisse informieren können.

Alle Daten behandeln wir streng vertraulich!
Kontakt und weitere Informationen:
BUND e.V. Bundesgeschäftsstelle
Chemiereferat
Patricia Cameron
Tel.: 030/2 75 86-426, www.bund.net