Juli 2022

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Wie Kita-Apps Eltern und Kinder ausspionieren können

Jonas Leupe on Unsplash
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Kita-Apps sollen den Alltag in Kindertagesstätten erleichtern. Eltern können darüber beispielsweise Berichte über die Entwicklung ihres Kindes abrufen oder mit Erzieherinnen und Erziehern kommunizieren. Einige von diesen Anwendungen weisen jedoch gravierende Sicherheitsmängel auf. Zu diesem Schluss kommen Forschende der Ruhr-Universität Bochum (RUB), der Westfälischen Hochschule und des Bochumer Max-Planck-Instituts für Sicherheit und Privatsphäre gemeinsam mit einem Industriepartner. Sie analysierten 42 Kita-Apps aus Europa und den USA im Hinblick auf Sicherheit und Datenschutz.

Bei einigen Apps konnten sie auf private Fotos der Kinder zugreifen; mehrere Anwendungen griffen ohne Einverständnis persönliche Daten von Nutzern ab und teilten diese mit Drittanbietern.

Die Ergebnisse stellt das Team um Dr. Matteo Große-Kampmann, der am Horst-Görtz-Institut für IT-Sicherheit der RUB promovierte, und Dr. Maximilian Golla vom Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre im Juli 2022 in Sydney auf dem „22nd Privacy Enhancing Technologies Symposium“ vor, welche als wichtigste Konferenz im Bereich der Privacy-Forschung gilt. Die Ergebnisse sind vorab online veröffentlicht.

„Laut der europäischen Datenschutzgrundverordnung und dem US-amerikanischen Children’s Online Privacy Protection Act unterliegen Daten von Kindern einem besonderen Schutz“, sagt Maximilian Golla. „Leider mussten wir feststellen, dass viele Apps diesen Schutz nicht gewährleisten können.“

Die Analysen erfolgten in Kooperation mit der AWARE7 GmbH. Das Team kontaktierte alle App-Hersteller vor der Veröffentlichung und machte sie auf die Schwachstellen aufmerksam.

Millionenfache Nutzung

Für die Studie analysierten die Forscher Android-Kita-Apps, die sie im Google Play Store finden konnten und die mindestens folgende Funktionen besitzen: Die Entwicklung der Kinder sowie besondere Aktivitäten können in Form von Notizen, Fotos und Videos in der App festgehalten werden; die App besitzt eine Messenger-Funktion, über die das Kita-Personal mit den Eltern kommunizieren kann; die App unterstützt das Kita-Management bei administrativen Prozessen wie der Rechnungsstellung, dem Erstellen von Zeitplänen oder der Gruppenorganisation. Die am weitesten verbreiteten Apps „Bloomz“ und „brightwheel“ wurden bereits mehr als eine Million Mal aus dem Google Play Store heruntergeladen. Alle Apps zusammengenommen kamen auf etwa drei Millionen Downloads.

Persönliche Daten werden teils verkauft

Von den untersuchten Apps wiesen acht gravierende Sicherheitsprobleme auf, die es Angreiferinnen und Angreifern beispielsweise ermöglichen würden, private Fotos der Kinder einzusehen. Bei 40 Apps stellten die Forscher fest, dass sie die Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher beobachten: Sie sammeln die Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Nutzerin oder des Nutzers sowie Informationen zum verwendeten Gerät und zur Verwendung der App, etwa wann auf welchen Button geklickt wurde. Diese und andere Informationen teilen und verkaufen die Hersteller an Drittanbieter. So schreibt ein App-Entwickler: „... Daten zu Geschäftszwecken an Partner weitergeben, z. B. die durchschnittliche Anzahl der Windelwechsel pro Tag ...”. Häufig werden die Daten an Amazon, Facebook, Google oder Microsoft für gezielte Werbekampagnen weitergegeben.

Mangelhafte Datenschutzerklärungen

„Wir haben uns auch die Datenschutzerklärungen der Anbieter angesehen“, erklärt Maximilian Golla. „Dabei ergab sich ein erschreckendes Bild. Viele der Erklärungen haben noch nicht einmal erwähnt, dass sie Daten von Kindern verarbeiten, geschweige denn, dass sie Daten sammeln und verkaufen, obwohl sie das nach den gesetzlichen Vorschriften Europas und der USA müssten.“

Dahinter müssen jedoch nicht unbedingt böse Absichten stecken. „Wir vermuten, dass es sich um technische und organisatorische Probleme handelt“, so Matteo Große-Kampmann. Laut Angaben der Forscher handeln manche Anbieter fahrlässig, weil die verlinkte Datenschutzerklärung nicht konform ist, unter anderem weil sie keine Angaben über die Datenverarbeitung in der App oder über die angebotenen Dienstleistungen enthält und häufig seit vielen Jahren nicht mehr angepasst wurde.

Gerade weil es um die Daten von Kindern geht, erhoffen sich die Forschenden mit ihrer Arbeit auf dieses sensible Thema aufmerksam machen zu können. „Kita-Verantwortliche, Kita-Träger und Eltern können natürlich nicht selbst jede App analysieren“, sagt Matteo Große-Kampmann. „Aber am Ende des Tages müssen sie die die Verantwortung für die Entscheidung tragen, welche App eingeführt wird.“

Richtlinien und Checklisten wären sinnvoll

Sich Kita-Apps grundsätzlich zu verweigern, stellt laut Maximilian Golla keine praktikable Lösung dar, gerade weil es auch Anbieter ohne Sicherheitsprobleme gibt, die datenschutzkonform agieren. „Wenn es keine offizielle App gibt, dann nutzen die Eltern eben Messenger-Dienste wie WhatsApp, was gerade aus Datenschutzsicht die schlechteste aller Lösungen darstellt”, sagt er. Sinnvoll wäre es laut den IT-Experten daher, wenn Fachleute Richtlinien und Checklisten erstellen würden. So könnten beispielsweise staatlich verantwortliche Stellen Empfehlungen aussprechen und an die Trägervereine der Kitas weitergeben.

Moritz Gruber, Christian Höfig, Maximilian Golla, Tobias Urban, Matteo Große-Kampmann. “We may share the number of diaper changes”: A privacy and security analysis of mobile child care applications, 22nd Privacy Enhancing Technologies Symposium, 2022, Sydney, Australien, Online-Veröffentlichung: https://petsymposium.org/2022/files/papers/issue3/popets-2022-0078.pdf


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Mehr als 100.000 Fachkräfte fehlen für eine gute Ganztagsförderung von Grundschulkindern bis 2030

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Die Bundesländer sind sehr unterschiedlich vorbereitet, wenn es um die  Umsetzung des Rechtsanspruchs zur ganztägigen Förderung von Kindern im  Grundschulalter geht. Neue Berechnungen zeigen, dass die ostdeutschen Länder bis zum Jahr 2030 jedem Kind einen Platz in der Ganztagsbetreuung bieten können und sich daher auf Qualitätsverbesserungen konzentrieren sollten. Im Westen müssen mehr als eine Million Plätze geschaffen werden, um den Rechtsanspruch flächendeckend zu erfüllen.

 Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung in der Grundschule und im Hort erfordert deutlich mehr Fachkräfte, als bis 2030 zur Verfügung stehen. Im Westen sind 76.000 Fachkräfte zusätzlich erforderlich, wenn bis Ende des Jahrzehnts für jedes Kind ein Platz mit einer Förderung von 40 Wochenstunden vorhanden sein soll. In den ostdeutschen Bundesländern steht zwar genügend Personal zur Verfügung, damit jedes Kind einen Platz erhalten kann. Die Bertelsmann Stiftung empfiehlt allerdings – über den Rechtsanspruch hinaus – die ostdeutschen Schulen und Horte mit so viel Personal auszustatten, dass sie die bessere Personalausstattung im Westen erreichen. Dafür wären zusätzlich 26.000 Fachkräfte erforderlich. Für eine flächendeckende und personell gut ausgestattete Ganztagsförderung würden also bis 2030 insgesamt über 100.000 pädagogische Mitarbeiter:innen mehr benötigt werden, als voraussichtlich zur Verfügung stehen. Das zeigt der neue "Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2022“ der Bertelsmann Stiftung.

Die westdeutschen Bundesländer müssen sich auf den Platzausbau konzentrieren

Die ostdeutschen Bundesländer erfüllen für die Mehrheit der Grundschulkinder bereits den Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung – durchschnittlich 83 Prozent nutzen ein Ganztagsangebot sowie 3,5 Prozent ein Übermittagsangebot, das bis zirka 14.30 Uhr zur Verfügung steht. In den westdeutschen Bundesländern liegt die Teilhabequote im Schnitt nur bei 47 Prozent. Zudem besuchen hier 18 Prozent der Kinder im Grundschulalter ein Übermittagsangebot. Wenn im Westen jedes Grundschulkind bis 2030 ein Ganztagsangebot erhalten soll, müssen über eine Million Plätze zusätzlich zu den bestehenden geschaffen werden. Dafür sind rund 76.000 Fachkräfte mehr erforderlich, als bis dahin zur Verfügung stehen.

Im Osten braucht es eine bessere Personalausstattung

Die ostdeutschen Bundesländer können zwar bis Ende des Jahrzehnts jedem Kind einen Platz anbieten, ohne dass ein Personalmangel zu erwarten ist. Allerdings plädiert die Bertelsmann Stiftung dafür, die personelle Situation an den ostdeutschen Grundschulen und Horten zu verbessern. Für die Personalausstattung legt der Rechtsanspruch keine bundeseinheitlichen Standards fest, doch die Unterschiede sind gravierend: Während die Horte in Westdeutschland einen Personalschlüssel von 1 zu 6 aufweisen, liegt dieser im Osten bei 1 zu 14. Eine Vollzeit-Fachkraft in Ostdeutschland muss also – rechnerisch – mehr als doppelt so viele Kinder betreuen, wie in einem westdeutschen Hort. Daten zur Personalausstattung in schulischen Ganztagsangeboten werden bislang nicht erhoben. Orientierung bietet hier die landesspezifische Relation einer Lehrkraft zu Schüler:innen, die in Westdeutschland bei 1 zu 14,7 und in Ostdeutschland bei 1 zu 16,2 liegt. Damit in den ostdeutschen Bundesländern für alle Grundschulkinder ein ganztägiges Angebot mit einer, gemessen an der Personalausstattung, vergleichbaren Qualität wie im Westen bereitsteht, werden laut Prognose des Radars 26.000 zusätzliche Fachkräfte bis 2030 benötigt. Lediglich in Berlin und Thüringen werden nach derzeitigem Stand genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen, um die Personalausstattung bis Ende des Jahrzehnts an den Westen anzugleichen.

Der zusätzliche Fachkräftebedarf fällt in Ost und West niedriger aus, wenn 2030 nicht alle Kinder ein Ganztagsangebot nutzen, sondern die Teilhabequoten bis dahin den Stand der ostdeutschen Teilhabequote erreichen (im Durchschnitt 86 Prozent). Doch selbst dann fehlen in Ost statt 26.000 noch 18.000 Personen, in West statt 76.000 noch 55.000 Personen. Nähme ein Teil der Kinder in Westdeutschland weiterhin die kürzere Übermittagsbetreuung in Anspruch, wäre der Personalmangel niedriger, läge aber noch bei fast 34.000 Personen. Insgesamt stünden damit in Deutschland noch immer zwischen 52.000 und 73.000 Fachkräfte weniger zur Verfügung, als benötigt. Das sind rund anderthalbmal beziehungsweise doppelt so viele Personen, wie die fast 37.000 Fachkräfte, die laut Prognose bis 2030 als neue Mitarbeiter:innen hinzukommen werden.

Die Bundesländer sollten schon jetzt Maßnahmen ergreifen

Die im "Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2022“ beschriebenen Szenarien stellen verschiedene Handlungsoptionen für die Politik dar. Eine lückenhafte und zudem uneinheitliche Datengrundlage erschwert eine umfassende Bestandsaufnahme. Für Anette Stein, Expertin für frühkindliche Bildung der Bertelsmann Stiftung, zeigen die Szenarien allerdings deutlich: "Die Umsetzung des Rechtsanspruchs lässt sich nur mit einem deutlich erhöhten Angebot an Fachkräften bewältigen. Daher müssen die Bundesländer gemeinsam mit allen Verantwortlichen schon jetzt differenzierte Maßnahmen ergreifen, um dem steigenden Personalmangel in Grundschulen und Horten vorzubeugen.“

Die westdeutschen Bundesländer sollten bis 2030 alle Anstrengungen darauf konzentrieren, das Platz- und damit das Personalangebot so auszubauen, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung flächendeckend erfüllt werden kann. Die ostdeutschen Länder wiederum könnten einen Teil der Bundesmittel aus dem Ganztagsförderungsgesetz dazu einsetzen, eine Personalausstattung wie im Westen zu erreichen. Nach Einschätzung der Bertelsmann Stiftung sind weniger die finanziellen Mittel, sondern die fehlenden Mitarbeiter:innen die zentrale Herausforderung. Die Dimensionen des Personalmangels werden mit Blick auf die Ergebnisse der ersten Ausgabe des Fachkräfte-Radars aus dem August 2021 noch größer: Dieser ermittelte, dass im Kita-Bereich bis 2030 rund 230.000 pädagogische Beschäftigte fehlen werden.

"Damit der Rechtanspruch auf ganztägige Förderung für alle Grundschulkinder die besten Bildungschancen ermöglicht, brauchen wir ausreichend und gut qualifiziertes pädagogisches Personal. Der Hebel dafür ist eine langfristig angelegte Fachkräfteoffensive von Bund und Ländern. Für eine bessere sowie bundeseinheitliche Personalausstattung in Horten und Grundschulen muss die Politik jetzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen, genügend Ausbildungskapazitäten sowie Anreize für den Einstieg in das Berufsfeld schaffen“, betont Stein.

Über die Studie

Für den „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2022“ wurden Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder aus der Kinder- und Jugendhilfe-Statistik (Stichtag 1. März 2021), der Kultusministerkonferenz, der KiBS Studie aus 2020 und weiteren amtlichen Statistiken genutzt. Die Berechnungen führte Economix Research & Consulting durch. Die Publikation ist hier zu finden. Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ist im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) von Oktober 2021 geregelt und umfasst 40 Wochenstunden inklusive Unterricht. Er gilt für Kinder von der 1. bis zur 4. Schulklasse und wird gestaffelt nach der Klassenstufe eingeführt. Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift er bei Schüler:innen der 1. Klasse, ab 2029/2030 bei allen Grundschulklassen.