Aufsichtspflicht bei Kindern unter 3 Jahren

Wenn Sie in Ihrer KiTa U3-Kinder betreuen, stellt sich natürlich in besonderem Maße die Frage nach der Aufsicht. Sie und Ihr Team müssen daher die Aufsicht für die Kleinen sorgfältig planen. Informieren Sie sich doch in diesem Beitrag aus „Recht & Sicherheit in der KiTa“, was Sie beim „U3- Watching“ beachten müssen.

Rechtlicher Hintergrund
Durch den KiTa-Vertrag werden dem Träger Ihrer Einrichtung und letztlich auch Ihnen und Ihrem Team die Verantwortung und die Aufsichtspflicht für die Kinder während des Aufenthalts in Ihrer Einrichtung übertragen. Eine gesetzliche Regelung, wie und in welchem Maße Sie Kinder beaufsichtigen müssen, gibt es nicht. Die Intensität der Aufsichtspflicht richtet sich in 1. Linie nach dem Alter und dem Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes, aber auch nach der Gruppenkonstellation.

Als Faustregel gilt: Je jünger und unselbstständiger das Kind, desto engmaschiger muss die Aufsichtsführung sein.

Was bedeutet das für Sie?
Als Leiterin muss Ihnen klar sein: Wenn Sie in Ihrer KiTa U3-Kinder betreuen, werden an die Beaufsichtigung Ihrer Kleinsten besondere Anforderungen gestellt. Sie als Leiterin müssen die Aufsicht über die U3-Kinder durch Ihr Team so organisieren, dass die Kinder jederzeit entsprechend ihrem Alter und ihrem Entwicklungsstand betreut und beaufsichtigt werden. Tragen Sie dieser Aufgabe nicht durch entsprechende Organisation Rechnung, drohen Ihnen – wenn etwas passiert – zivil- und arbeitsrechtliche, unter Umständen sogar auch strafrechtliche Konsequenzen.

Das ist zu tun
Machen Sie sich und Ihrem Team anhand der folgenden Beispiele die Problematik „Aufsichtspflicht bei U3-Kindern“ bewusst und organisieren Sie die Aufsicht für die ganz Kleinen entsprechend. Wenn Sie U3-Kinder betreuen, müssen Sie bedenken, dass es diesen besonders schwer fällt, Gefahren zu erkennen, richtig einzuschätzen und entsprechend zu handeln.

Praxisbeispiel 1
In der KiTa „Sternenfänger“ werden seit August in altersgemischten Gruppen auch Kinder unter 3 Jahren betreut. Der 2 Jahre alte Jannis ist in einem unbeobachteten Moment aus seinem Gruppenraum im 1. Stock gelaufen und hat sich auf den Weg zum Bauteppich – im Erdgeschoss – gemacht. Die Treppe kann er allerdings noch nicht sicher allein laufen. Er stürzt und schlägt sich 2 Schneidezähne aus.
Sie müssen daher sicherstellen, dass die Kleinen im KiTa-Alltag, gerade in Gruppen mit unterschiedlicher Altersmischung, nicht „untergehen“ und dadurch in Gefahr geraten. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen für diese Problematik, untersuchen Sie Ihre KiTa mit dem gesamten Team auf besondere Gefahrenpunkte, z. B. Treppen, und legen Sie verbindlich fest, wer hierfür die Verantwortung übernimmt.

Praxisbeispiel 2
Marie besucht seit 6 Wochen die KiTa „Sonnenschein“. Die 2-Jährige hat schon eine große Freundin, die fast 4-jährige Sofie, gefunden. Gemeinsam mit ihr erobert Marie auch das Klettergerüst auf dem Außengelände der KiTa. Sie ist allerdings so klein, dass sie durch die Stufen des Gerüstes rutscht und sich den Arm bricht.

Die meisten Außenspielgeräte sind für Kinder ab 3 Jahren konstruiert und zugelassen. Das bedeutet für Ihre Aufsichtsführung, dass Sie die Kleinen entweder gar nicht oder nur, wenn eine 1 : 1-Betreuung gewährleistet ist, an die Spielgeräte lassen dürfen. Im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht müssen Sie außerdem unbedingt darauf achten, dass Ihre Kleinen nicht unter den Spielgeräten z. B. im Sand spielen. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Krabbelkinder auf dem Außengelände einen geschützten Bereich haben, wo sie z. B. im Sand spielen können, ohne von den „Großen“ umgerannt zu werden.

Praxistipp
Im KiTa-Alltag ist es aber kaum möglich, immer alle Spielplatzgeräte „zu bewachen“. Daher ist es zu empfehlen, die Zugänge zu den Spielgeräten für U3-Kinder zu erschweren. Dies ist bei Klettergerüsten z. B. dadurch zu erzielen, dass Sie einfach die unterste Kletterstufe entfernen.

Krabbelkinder entwickeln oft eine unerwartete Dynamik und Geschwindigkeit. Daher ist es so wichtig, die Gruppenräume auf diese „kleinen Krabbler“ auszurichten und möglichst viele Gefahrenquellen zu beseitigen – bevor etwas passiert. Elektrogeräte, wenn sie überhaupt im Gruppenraum stehen, müssen deshalb so aufgestellt werden, dass die Kleinen diese weder unmittelbar zu fassen bekommen noch deren Zuleitung für sie greifbar ist.

Praxisbeispiel 3
Leon ist 10 Monate alt und lernt jetzt langsam das Laufen. Im Augenblick zieht er sich überall hoch, um in die „Senkrechte“ zu kommen. In der „Zwergengruppe“ kochen die Erzieherinnen immer frischen Tee für die Kinder. Als Leon an der Arbeitsfläche vorbei krabbelt, auf der der Wasserkocher steht, bekommt er das Kabel zu fassen, zieht sich daran hoch und verbrüht sich schwer am Oberkörper.

Dies gilt auch für potenziell gefährliches Spielzeug. Ihr Team muss, gerade in altersgemischten Gruppen, im Rahmen seiner Aufsichtspflicht besonders darauf achten, dass U3-Kinder tatsächlich nur mit Spielzeug spielen, das für sie auch geeignet ist. Heiße Flüssigkeiten sollten Sie, wenn Kleinkinder unterwegs sind, auf keinen Fall auch nur einen Moment unbeobachtet in greifbarer Nähe der Kinder stehen lassen.
8 Regeln für die Beaufsichtigung und Sicherheit von U3-Kindern

1. Regel:
U3-Kinder sind jederzeit so zu beaufsichtigen, dass sie nicht längere Zeit allein sind. Es muss sichergestellt werden, dass sie nicht unbemerkt den Gruppenraum verlassen.

2. Regel:
Treppen und Aufgänge müssen zuverlässig mit einem Treppengitter gesichert und geschlossen gehalten werden.

3. Regel:
U3-Kinder gehen Treppen nicht unbedingt an der Hand, aber auf jeden Fall nur unter Aufsicht.

4. Regel:
U3-Kinder müssen auf dem Außengelände besonders beaufsichtigt werden. Sie dürfen nur unter individueller Aufsicht auf den Spielplatzgeräten für die „Großen“ spielen.

5. Regel:
Die Erzieherinnen achten darauf, dass die Kleinen nur im Sandkasten und nicht im Fallschutzraum der Spielplatzgeräte im Sand spielen.

6. Regel:
Elektrogeräte werden so aufgestellt, dass sie und ihre Kabel für die Kinder zuverlässig nicht erreichbar sind.

7. Regel:
Kleinkinder und heiße Getränke werden nicht unbeaufsichtigt gelassen.

8. Regel:
Es wird im Rahmen der Aufsichtspflicht besonders darauf geachtet, dass U3-Kinder nur mit für sie geeignetem Spielzeug spielen.

Dies müssen Sie ebenso in Ihre Überlegungen zur Aufsicht einbeziehen wie die Tatsache, dass die Kleinen sich noch nicht zuverlässig an Regeln halten können.

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Quelle: www.rechtssichere-kita.de





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