Wer trägt eigentlich die Kitas?

Der Träger hat die Gesamtverantwortung für seine Kindertagesstätte: Er ist für den Bau der Kita zuständig, den Betrieb und die Betriebskosten sowie für Personal, Ausstattung der Räume und die Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften. Der Träger stellt das Personal ein und fungiert als Arbeitgeber. Er ist für das pädagogische Konzept der Kita ebenso verantwortlich wie für die alltägliche, praktische Erziehungs- und Bildungsarbeit. Der Träger setzt außerdem die Höhe der Elternbeiträge fest.

Wer oder was ist aber der Träger einer Kita?
Viele Kitas werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Träger sind dann die jeweiligen Kommunen, also Städte oder Gemeinden. Die Kommunen können die Trägerschaft für Kindertagesstätten aber auch an Dritte übertragen. Neben öffentlichen Trägern gibt es deshalb auch eine Vielzahl gemeinnütziger oder privatwirtschaftlicher Organisationen, die als Träger von Kindertagestätten fungieren. Anstatt sie alle unter dem Label „nicht-öffentlich“ zu subsumieren, sollte man sich diese Formen der freien Trägerschaft genauer anschauen. Es gibt nämlich durchaus wichtige Unterschiede. 
Als sogenannte freie Träger sind eigentlich vor allem Wohlfahrtsverbände, Vereine, Elterninitiativen und kirchliche Träger zu verstehen. Sie leisten einen finanziellen Eigenanteil, die Kitas werden aber außerdem durch staatliche Gelder bezuschusst. Neben solchen gemeinnützigen Trägern gibt es aber noch eine weitere Gruppe nicht-öffentlicher Träger: private, kommerzielle Anbieter, die allerdings von der öffentlichen Bezuschussung ausgeschlossen sind.

Kitas mit kirchlichen Trägern
Die evangelische und die katholische Kirche sind wichtige freie Kita-Träger. Die meisten Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft sind stark in die jeweilige Kirchengemeinde eingebunden. Die Kinder haben also meist Anteil an Kindergottesdiensten, Kirchenfesten und andere Gemeindeaktivitäten. 
Außerdem spielt die Vermittlung christliche Werte in der Erziehungsarbeit von Kitas mit kirchlichen Trägern eine wichtige Rolle. Für gläubige Eltern ist die Einbindung des Kindes in das Leben der Kirchengemeinde sicherlich unproblematisch. Nichtreligiöse oder andersgläubige Familien, sollten dies allerdings bei ihrer Entscheidung für einen Kindergarten bedenken.
Auch wenn die Zugehörigkeit zu einer Kirche keine Voraussetzung für die Aufnahme des Kindes in die Kita sein mag, sollten die Eltern mit den Grundgedanken einer christlichen Pädagogik übereinstimmen.

Kitas freier Wohlfahrtsverbände
Wohlfahrtsverbände wie etwa das Rote Kreuz, der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Arbeiterwohlfahrt sind gemeinnützige Organisationen. Sie unterstützen Familien in allen Lebensbereichen: Sie leisten beispielsweise Erziehungs- und Familienberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Eheberatung, Familienbildung, bieten Kur- und Erholungshilfe an, Mütter- und Familienzentren und eben auch Kindertagesstätten. 
Was für die kirchlichen Träger gilt, gilt auch für die Wohlfahrtsverbände: Ihre Arbeit ist unabhängig und selbständig, häufig ehrenamtlich und auf soziale Gerechtigkeit und Gemeinwohl ausgerichtet. Eltern sollten allerdings grundsätzlich mit der besonderen weltanschaulichen oder religiösen Ausrichtung des jeweiligen Wohlfahrtsverbandes einverstanden sein.

Elterninitiativen
Elterninitiativen kommen meist dann zustande, wenn es keine anderen Betreuungsangebote gibt. Die Eltern sind gemeinsam Träger einer Kita – mit allen Rechten und Pflichten, die damit verbunden sind: Sie stellen selbstständig Personal ein und bestimmen über Öffnungszeiten oder pädagogische Ansätze. Dafür sind die Beiträge für die einzelnen Familien viel höher. Kitas, die von Elterninitiativen getragen werden, sind deshalb besonders auf die finanzielle Unterstützung durch öffentliche Mittel angewiesen. Um Kosten zu senken, übernehmen häufig die Eltern zusätzlich einen großen Teil der Arbeit in Form von Putz- und Kochdiensten oder in der Organisation. 
Erster Ansprechpartner für die Gründung von Elterninitiativen ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V., der bundesweite Zusammenschluss von Elterninitiativen, die Kinderbetreuung selbst organisieren. Sie hilft bei Fragen und Problemen, nimmt aber auch die politische Interessenvertretung der Elterninitiativen war.

Betriebskindertagesstätten
Betriebe werden nicht als Träger für Kitas anerkannt. Für die Anbindung einer Kindertagesstätte an einen Betrieb, ist immer noch ein freier oder ein öffentlicher Träger nötig. Die Kosten sind für kleinere und mittlere Unternehmen jedoch häufig zu hoch. Mittlerweile werden deshalb Kompromiss-Modelle ausprobiert: Einige Betriebe gründen Kitas beispielsweise nicht als eigene Einrichtung, sondern in Kooperation mit einem Wohlfahrtsverband oder sie kaufen sich mit einem Platzkontingent in eine bestehende öffentliche Einrichtung ein.

Kitas mit gewerblichen Trägern
Kitas mit privat-gewerblichen Trägern werden nicht wie die freien Träger mit öffentlichen Mitteln bezuschusst. Denn die Meinungen zu einer kommerziellen Form der Kinderbetreuung sind geteilt: Ihre Befürworter weisen darauf hin, dass nur so in der nächsten Zeit ausreichend Kita-Plätze geschaffen werden können. Ihre Kritiker sehen die Gleichbehandlung aller Familien bei der Kinderbetreuung bedroht: Sie befürchten, dass sich private Anbieter vor allem an wohlhabende Familien richten. 

Quelle: www.kita-vergleich.com

 

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